Dritte Auszahlung des Corona-Nothilfefonds für Studierende in prekärer Lage

Zum dritten Mal hat der Allgemeine Studierendenausschuss der Universität Bielefeld im Zuge des „Corona-Nothilfefonds“ nun Geld an Studierende in finanzieller Notlage verteilt. Durch eine Spende des Studierendenwerks können nochmal jeweils 500€ an 119 Studierende überwiesen werden.

Der im September 2020 durch die Universitätsgesellschaft und den Allgemeinen Studierendenausschuss ins Leben gerufene Nothilfefonds konnte somit insgesamt 374 Studierende durch Spendeneinnahmen in Höhe von 187.000€ unterstützen. Er konnte damit gezielt Studierenden unter die Arme greifen, die durch die Corona-Pandemie in finanzielle Not geraten sind. Der Bedarf ist weiterhin hoch, wie die vielen eingegangenen Anträge gezeigt haben.

„Wir hoffen so vor allem auch Studierende etwas entlastet haben zu können, die sonst oft durchs Raster fallen, wie z.B. internationale Studierende oder Eltern.“, sagt Maximilian Hampel, Vorsitzender des AStAs, „eine dauerhafte Lösung ist das aber natürlich für die betroffenen Studierenden nicht. Im Gegenteil: Das erste Ausschlusskriterium war das durchschnittliche Monatseinkommen. Mit unter 550€ leben die Personen dauerhaft deutlich unter dem Existenzminimum. Wie es für sie in den nächsten Monaten weitergehen soll, ist häufig völlig unklar. Die Politik versagt weiterhin komplett dabei Studierende in dieser Pandemie zu unterstützen.“

Viele haben in Zeit der Pandemie ihre Nebenjobs verloren, z.B. durch die Schließung von Clubs, Bars und Geschäften. Die immer weiter ansteigenden Inzidenzen und die neue Omikron-Variante führen nicht nur zu einem angespannten Markt für Studi-Jobs, sondern auch zu Verschärfungen der Maßnahmen an der Universität.

„Die Annahme, dass es ein ‚normales‘ Semester für die Studierenden gäbe, ist Augenwischerei. Die zusätzlichen psychischen und finanziellen Belastungen während der Pandemie sind auch für Studierende enorm.“, sagt Ida Latendorf, Vorsitzende des AStAs, „BAföG ist bei Weitem nicht für alle zugänglich und andere Ansprüche auf Sozialleistungen gibt es in der Regel nicht. Für Studierende braucht es endlich Sicherheit, um nicht in die Exmatrikulation oder den gesundheitlichen Zusammenbruch getrieben zu werden.“

Der AStA schließt sich damit den Forderungen der Bundesstudierendenvertretung nach einem erneuten Solidarsemester an. Das bedeutet unter anderem die Nicht-Anrechnung von Prüfungsversuchen und die Verlängerung der Regelstudienzeit, um ein weiteres Semester – womit die Möglichkeit verbunden wäre auch ein halbes Jahr länger BAföG zu erhalten.