Können Promotions-Studierende einen Antrag stellen?
Ja.
Können FH-Studierende einen Antrag stellen?
Nein, wendet euch diesbezüglich bitte an den AStA der FH Bielefeld.
Können Gasthöhrer*innen einen Antrag stellen?
Nein.
Einkommen
Was zählt als Einkommen?
Sämtliche Einnahmen, also auch Überweisungen der Eltern, von Freund*innen oder von sonstigen Konten.
Zählt BaföG als Einkommen?
Ja, allerdings nur zur Hälfte.
Zählt Kindergeld als Einkommen?
Ja. Sollte es sich dabei nicht um „dein“ Kindergeld, sondern das deines Kindes handeln, keine Sorge: Dein Kind ist eine zusätzliche Person im Haushalt und wird entsprechend in der Einkommensgrenze berücksichtigt.
Zählt Geld das meine Eltern/Großeltern/Verwandten mir überwiesen haben als Einkommen?
Ja, unabhängig davon, ob es sich um eine einmalige oder regelmäßige Zahlung handelt.
Zählt ein KfW-Kredit als Einkommen?
Nein, aber als Vermögen.
Kann man die Nothilfe beantragen, wenn man vorher bereits ein Sozialhilfedarlehen vom AStA bekommen hat?
Ja, das Darlehen zählt nicht als Einnahme. Allerdings zählt es zum Vermögen.
Mein Einkommen ist jeden Monat verschieden. Welches Einkommen zählt für die Einkommensgrenze?
Wir berechnen das durchschnittliche Einkommen der letzten drei Monate.
In den vergangenen Monaten lag mein Einkommen über der Einkommensgrenze des Nothilfefonds. Jetzt bin ich aber arbeitslos. Kann ich die Nothilfe für mein angenommenes Einkommen der nächsten Monate beantragen?
Nein. Wir können nur die vergangenen drei Monate berücksichtigen.
Unterlagen
Reicht es, jeweils den Kontostand von Ende des Monats einzureichen?
Nein, wir benötigen eine Übersicht über alle Einnahmen. Der Kontostand sagt darüber nichts aus. Bitte achte darauf, dass du drei komplette Monate an Kontoauszügen deinem Antrag hinzufügst.
Muss ich alle meine Konten angeben oder reicht das Girokonto?
Alle.
Dürfen auf den Kontoauszügen Dinge geschwärzt werden?
Nein, denn es muss für uns nachvollziehbar sein, dass kein Geld von anderen oder weiteren eigenen Konten überwiesen oder bezogen wird.
Ich habe noch keine Semesterbescheinigung für das Wintersemester 2020/21, weil ich mir den Semesterbeitrag bisher nicht leisten konnte. Kann ich auch die Semesterbescheinigung des Sommersemesters 2020 einreichen?
Ja. Achte bitte darauf, nicht das Formblatt II einzureichen, sondern die Immatrikulationbescheinigung.
Sonstiges
Muss das Geld zurückgezahlt werden?
Nein.
Was zählt alles unter als „Subjektives Sozialkriterium“?
Hier könnt ihr alles reinschreiben und anhängen, was euch das Leben schwer macht.
Verändert sich die Einkommensgrenze, wenn ich ein Kind habe und versorgen muss?
Ja, die Einkommensgrenze gilt pro Person im Haushalt. Wenn ihr z.B. zu zweit seid (du und dein Kind), seid ihr zwei Personen und euer Einkommen entsprechend durch zwei geteilt.