Senat stimmt für Antrag der Studierendenschaft

Am 15. Oktober tagte der Senat der Universität Bielefeld. Auf der Tagesordnung: „Profilbildung und Konsolidierung“. Der AStA-Vorsitz brachte einen Antrag ein, der aus der Studierendenschaft und dem Bündnis „Bielefeld. Unkürzbar“ stammt. Ziel war es, verbindliche Beteiligung von Studierenden in den Konsolidierungsprozessen zu verankern und dem Studierendenparlament die Möglichkeit zu geben, den Wirtschaftsplan 2026 zu kommentieren.

Bereits vor der Sitzung versammelten sich Studierende, unter anderem aus den Fachschaften, bei Kaffee und Kuchen, um sich zu informieren. Auch während der Sitzung waren viele Gäste aus der Studierendenschaft anwesend. Auf Wunsch des AStA-Vorsitzes wurde das Rederecht auf alle Gäste ausgeweitet. Mitglieder von „Bielefeld. Unkürzbar“ stellten den Antrag vor.

In der Diskussion wurde deutlich: Zwar verweisen Dekan*innen auf bestehende Beteiligungsformate, doch die Realität sieht anders aus. Studierende werden bei zentralen Entscheidungen oft übergangen, ihre Perspektiven kaum berücksichtigt. Die Entscheidungsmacht dieser Statusgruppe ist gering, obwohl sie die Folgen unmittelbar tragen.

Nach Kritik an der ursprünglichen Formulierung und einer Sitzungsunterbrechung wurde eine überarbeitete Version eingebracht und mit 23 Zustimmungen und einer Enthaltung angenommen.

Finale Formulierung des Antrags:

  • 1a) Der Senat fordert die Dekan*innen auf eine studentische Beteiligung innerhalb des Konsolidierungsprozesses zu gewährleisten, bspw. durch die Fachschaft, Studierendenvollversammlungen oder weitere studentische Beteiligungsformate. 
  • 1b) Der Senat fordert das Rektorat auf, gegenüber den Dekanaten darauf hinzuwirken, eine studentische Beteiligung im Konsolidierungsprozess sicherzustellen.
  • 2)  Der Wirtschaftsplan 2026 und alle konsolidierungsrelevanten Entscheidungen, die die gesamte Universität betreffen, werden dem Studierendenparlament vorgelegt. Stellungnahmen des Studierendenparlaments sollen im Senat vorgestellt werden. 

Jetzt liegt es an den Fakultäten und dem Rektorat, aus diesem Beschluss konkrete Beteiligung zu machen. dem Rektorat, aus diesem Beschluss konkrete Beteiligung zu machen.