Anwesenheitspflichten an der Uni Bielefeld
Nachdem es vermehrt Vorfälle in Seminaren gegeben hat, wo Kontrollen zur Anwesenheit durchgeführt wurden, wollen wir euch hier einen Überblick geben, was Dozierenden erlaubt ist und was nicht:
Grundsätzlich gilt im Bielefelder Studienmodell, dass es keine allgemeine Anwesenheitspflicht in Lehrveranstaltungen gibt. Das bedeutet, dass eure Anwesenheit in Seminaren und Vorlesungen in den meisten Fällen nicht verpflichtend ist.
Dennoch erreichen uns vermehrt Anfragen von Studierenden, die von Dozierenden zur Anwesenheit verpflichtet werden. Daher möchten wir euch einmal erklären, wann eine Anwesenheitspflicht an der Uni Bielefeld tatsächlich besteht und welche Rechte ihr habt.
Wann gibt es eine Anwesenheitspflicht?
- Eine Anwesenheitspflicht kann nur dann bestehen, wenn sie explizit in der Modulbeschreibung als verpflichtende Studienleistung ausgewiesen ist.
- Dabei muss sich die Anwesenheitspflicht aus der konkreten Form der Studienleistung ableiten.
- Beispielsweise kann die Anwesenheitspflicht für eine Sitzung zur Erbringung der Studienleistung wie „Diskussionsleitung“ oder „Präsentation“ gerechtfertigt sein, da diese Leistungen nur vor Ort erbracht werden können.
- Dozierende können euch in der Regel nicht verwehren, eine Studienleistung zu erhalten, weil ich nicht an ausreichend Sitzungen teilgenommen habt.
- Eine reine Anwesenheitspflicht, ohne Bezug zu einer konkreten Studienleistung, ist im Bielefelder Studienmodell nicht vorgesehen und daher nicht zulässig.
- Ausnahmen bestehen für einige Studiengänge wie Lehramt und Medizin, in denen es aufgrund gesetzlicher Ausbildungsvorschriften Anwesenheitspflichten geben kann. Diese sind dann aber auch in der Modulbeschreibung als Studienleistung definiert. Auch Seminare der Sportpraxis können mit Anwesenheitspflichten belegt werden.
Was ist mit Anwesenheitslisten?
- Lehrende dürfen für sich festhalten, wer wann welche Studienleistung erbracht hat. Dabei dürfen sie auch notieren, ob eine Leistung in Anwesenheit erbracht wurde.
- Anwesenheitslisten, die die Namen aller Studierenden enthalten und von diesen zur Kontrolle der Anwesenheit unterschrieben werden müssen, sind datenschutzrechtlich bedenklich und im Studienmodell nicht vorgesehen. Wenn dies in euren Seminaren der Fall ist, wendet euch gerne vertraulich an den AStA (hopo@asta-bielefeld.de)
- Grundsätzlich gilt auch: Aus datenschutzrechtlichen Gründen gibt es von Seiten der Lehrenden keinen Anspruch, im Krankheitsfall auf das Vorliegen eines Attests zu bestehen. Dieses Recht steht exklusiv dem Prüfungsamt bei Abmeldung von Prüfungen zu.
Was tun bei Problemen?
Sollten Dozierende Anwesenheitspflichten geltend machen, die eurer Meinung nach nicht zulässig sind, oder Anwesenheitslisten verwenden, die gegen den Datenschutz verstoßen, wendet euch an uns im AStA. Wir beraten euch gerne und helfen euch, eure Rechte gegenüber den Lehrenden durchzusetzen.
Wichtige Dokumente:
- Die rechtlichen Grundlagen für die Anwesenheitspflicht an der Uni Bielefeld findet ihr in den prüfungsrechtlichen Rahmenregelungen (PR) und den Modulbeschreibungen.
- Informiert euch vor Beginn eurer Lehrveranstaltungen genau über die in der Modulbeschreibung festgelegten Studienleistungen und deren Anforderungen. So könnt ihr Missverständnisse und Konflikte von vornherein vermeiden.
- Das Living Document der Uni Bielefeld beschreibt zwar wechselseitige Erwartungen zwischen Studierenden und Lehrenden, hat aber keine rechtliche Verbindlichkeit.
Wir hoffen, diese Handreichung hilft euch weiter!
Euer AStA