Verkehrsgruppe

Die AStA-Verkehrsgruppe organisiert das Semesterticket, das die Studierendenschaften der Universität Bielefeld, der Fachhochschule Bielefeld und der Fachhochschule des Mittelstands mit den Verkehrsunternehmen moBiel, BVO, NVG, VGL, MHS sowie mit der Eurobahn, NordWestBahn und Regionalbahn Westfalen vereinbart haben.

Aufgabengebiete der AStA-Verkehrsgruppe:

  • Informationsvermittlung über das Semesterticket an die Studierenden
  • Vertretung studentischer Interessen im Beirat des Verkehrsverbundes OWL
  • Vertretung studentischer Interessen gegenüber den Verkehrbetrieben
  • Beratung und Hilfestellung bei Problemen im Nahverkehr

Häufig gestellte Fragen

Das Semesterticket ist ein Gruppenfahrschein für alle Studierenden der Uni Bielefeld. Alle Studierenden bezahlen den Preis, der jährlich angepasst wird, für diese Konditionen bei der Einschreibung oder Rückmeldung mit einem Teil ihres Semesterbeitrags.

Nein, du kannst nur mit dem Regionalverkehr fahren (RB, RE, S, Eurobahn, NordWestBahn, WestfalenBahn). Für den Fernverkehr muss immer voll bezahlt werden.

Nein. Für den Transport von Fahrrädern in Bussen und Bahnen brauchst du ein Fahrradticket der DB oder ein Zusatzticket Fahrrad des WestfalenTarifs

Der Nachtbus in Bielefeld und Umland für Studierende mit Semesterticket komplett kostenlos

Das Deutschlandsemesterticket bekommst du über die OWLmobil App. Einfach die App downloaden, registrieren, das Deutschlandsemesterticket auswählen und losfahren.

Mehr Informationen findest du hier: https://owlverkehr.de/tickets-und-tarife/semesterticket-owlmobil-app#ticketausgabe

Wende dich bitte an uns: asta.verkehrsgruppe@uni-bielefeld.de

Nein. Die Verkehrsbetriebe akzeptieren keine Ausdrucke, Semesterbescheinigungen etc.

Stand WiSe 26/27: 226,80€

Grundsätzlich gilt, dass das Semesterticket von allen Studierenden gemeinschaftlich getragen wird.

Ganz gleich, ob man nur Kurzstreckenfahrten vom Siegfriedplatz zur Uni macht oder in Harsewinkel in den Bus, in Gütersloh in den Zug und dann in Bielefeld in die Stadtbahn steigt – alle Nutzer zahlen dasselbe. Selbst die, die es vorziehen, mit dem Auto zur Universität zu fahren. Warum das so ist?

Das Semesterticket ist ein zweckgebundener Zwangsbeitrag.

Ob ASten diesen erheben dürfen, war in der Vergangenheit schon Gegenstand rechtlicher Auseinandersetzungen. Grundlage ist der gesetzliche Auftrag der Verfassten Studierendenschaften, die „wirtschaftlichen und sozialen Belange“ der Studierenden wahrzunehmen.

Ob darunter auch ein Semesterticket fällt, wurde inzwischen durch Urteile bis hin zum Bundesverfassungsgericht geklärt. Das Semesterticket ist demnach rechtens. Wer sich für Details interessiert: hier die Begründung des Bundesverfassungsgerichts.

Keine Regel ohne Ausnahme: Unter bestimmten Umständen kann man sich von der Zahlung des Semesterticketbeitrags befreien lassen. Folgende Personengruppen müssen das Semesterticket nicht bezahlen:

- Schwerbehinderte, die nach dem Schwerbehindertengesetz Anspruch auf unentgeltliche Beförderung haben.
- Beurlaubte, die nach den Regelungen der Hochschulverwaltung von der Beitragspflicht befreit sind.
- Studierende, die sich noch vor Semesterbeginn exmatrikuliert haben.
- Studierende, die sich im Rahmen ihres Studiums nachweislich mindestens 3 Monate im Semester außerhalb des Geltungsbereichs befinden.

Ansprechpartner in diesen Fällen ist das Finanzreferat des AStA (E-Mail: finanzen@asta-bielefeld.de, Raum S1-206).

Auch in begründeten sozialen Härtefällen ist eine Befreiung möglich. Hierüber informiert das Sozialreferat des AStA (E-Mail: soziales@asta-bielefeld.de, Raum S1-206). Meldet euch spätestens 6 Wochen nach Ablauf der Einschreibefrist.

Kontaktdaten

S1-208

Mittwoch: 10-11 Uhr
E-mail: asta.verkehrsgruppe@uni-bielefeld.de