Weitere Finanzierungs(un)möglichkeiten für Studis während der Corona-Krise:

KfW-Studienkredit:
• Zinsfrei nur bis 31.03.2021
• 234€ Vertriebspartnerpauschale
• Kredit muss komplett zurückgezahlt werden
• sonstige normale Beantragungskriterien gelten weiterhin
• Beantragung max. im 10. Fachsemester und bis 44 Jahre
• Leistungsnachweis ab dem 7. Fachsemester
• Monatliche Auszahlungshöhe liegt zwischen 100 € und 650 €
Damit handelt es sich um einen normalen Studienkredit unter temporär verbesserten Konditionen.
Dringende Empfehlung der Nutzung des Vorabchecks, da die Kriterien nur auf einen Teil der Studierenden zutreffen.

(Für detaillierte Informationen bitte an die Studienfinanzierungsberatung schreiben.)

Bundesweiter Nothilfefonds:
• max. 500€ für 3 Monate
• einzeln beantragbar für Juni/Juli/August
• es wird lediglich auf 500€ aufgestockt!
• es darf keine weiteren Einnahmen geben
• Geld wird erst ab 25. Juni ausgezahlt
• Keine rückwirkende Beantragung möglich
Die Aufstockung und einzelne Beantragung verhindert eine wirkliche finanzielle Hilfe. Außerdem wird es zu spät ausbezahlt!

Arbeitsamt:
• als Darlehen absolute Ausnahmeregelung
• erfahrungsgemäß schwer bis unmöglich zu erhalten
• Für Studierende im Urlaubssemester möglich
• Beurlaubungsfrist für SoSe bereits abgelaufen
Oft bleibt nur der Klageweg, um Geld zu bekommen, es ist durch die Beurlaubung keine Alternative, da dort keine Leistungen erbracht werden können

Wohngeld:
• fällt für alle Studierenden weg, die dem Grunde nach noch bafögberechtigt sind
• oder sich nicht zu großen Teilen eigenständig finanzieren können (durch Arbeit, Kredite, Vermögen, etc.).