Sozialdarlehensberatung und Semesterticketrückerstattung gemäß der Härtefallregelung
Als Sozialreferat sind wir für die Vergabe der Sozialdarlehen zuständig, welche der AStA anbietet. Dieses Darlehen ist zins- und gebührenfrei und soll euch in unverschuldeten, sozialen Notlagen unterstützen. Beispielsweise weil du auf BAFöG wartest o.ä.
Des Weiteren sind wir auch für die Semesterticketrückerstattung gemäß der Härtefallregelung zuständig.
Wenn du das Sozialdarlehen oder eine Semesterticketrückerstattung in Anspruch nehmen willst, kannst du gerne in unserer Beratung im Raum UHG L4-123 vorbeikommen. Dort klären wir dich gerne über weitere Konditionen auf.
Wir bieten auch telefonische Beratung an! Du erreichst uns in unseren Öffnungszeiten unter 0521/106-3437. Natürlich kannst du uns auch jeder Zeit eine email mit deinem Anliegen an die soziales@asta-bielefeld.de schreiben.
Deinen Antrag kannst du uns persönlich vorbeibringen, per email oder per Post senden. Alternativ kannst du diesen auch in den Fristenbriefkasten der Uni einwerfen, dieser befindet sich draußen zwischen den Zähnen C und D. Den Link zum Antrag findest du unten.
Unsere Öffnungszeiten ab April 2023:
Mo: 10 – 14 Uhr
Mi: 12 – 16 Uhr
Do: 9 – 13 Uhr
Bei Bedarf auch Termine außerhalb der Öffnungszeiten.
An folgenden Tagen bleibt das Sozialreferat geschlossen:
Mittwoch, 19.04.23
Kontakt: soziales@asta-bielefeld.de
Sozialdarlehen FAQ
Was ist ein Sozialdarlehen?
Ein Sozialdarlehen ist ein zinsloser Kredit in Höhe von max. 800€. Zusätzlich wird das Darlehen unentgeltlich gewährt. Es werden also auch keine Bearbeitungsgebühren oder ähnliches erhoben.
Wer kann das Sozialdarlehen beantragen?
Grundsätzlich kann jede*r eingeschriebene Studierende an der Universität Bielefeld das Sozialdarlehen beantragen. Wenn du beispielsweise kurzfristige Zahlungen (Miete, Nebenkosten o.ä) zu tätigen hast, aber das Geld dafür fehlt oder Krankenkassen- und Pflegeversicherungsbeiträge sofern ein Ausschluss droht. Des Weiteren hilft dir das Darlehen, wenn du ein Soll auf deinem Konto damit ausgleichen kannst (in diesem Fall muss allerdings vorher eine Beratung unserer BAFög- oder Schuldenberatung erfolgen).
Wie bekomme ich das Sozialdarlehen?
Einen Antrag auf ein Sozialdarlehen kannst Du beim Sozialreferat des AStA stellen. In der Sprechstunde beantworten die Sozialreferent*innen deine Fragen und füllen mit dir gemeinsam das Antragsformular aus.
Welche Nachweise brauche ich?
Neben deinen persönlichen Angaben und Angaben zu deiner finanziellen Situation benötigen wir außerdem:
- Eine Immatrikulationsbescheinigung des aktuellen Semesters
- Eine Kopie Deines Personalausweises / Reisepasses
- Eine Kopie Deiner Kontoauszüge / Ausdruck vom Online-Banking der letzten 3 Monate
- ggfs. eine Bescheinigung von unserer BAFög- oder Schuldenberatung
Semesterticketrückerstattung FAQ
Was ist ist eine Semesterticketrückerstattung?
Mit einem Antrag auf eine Semesterticketrückerstattung gemäß der Härtefallregelung kannst du das Semesterstickt rückwirkend erstattet bekommen.
Wer kann eine Semesterticketrückerstattung beantragen?
Jede*r vollständig immatrikulierte Studierende, dessen Einkommen weniger als 450€ im Monat beträgt, kann einen Antrag stellen.
Welche Nachweise muss ich erbringen?
Neben deinen persönlichen Angaben und Angaben zu deiner finanziellen Situation benötigen wir außerdem:
- Eine Immatrikulationsbescheinigung des aktuellen Semesters
- Eine Kopie Deines Personalausweises / Reisepasses
- Eine Kopie Deiner Kontoauszüge / Ausdruck vom Online-Banking der letzten 3 Monate