Prüfungen während der Pandemie – Das müsst ihr wissen:

Die Prüfungsphase ist eingeläutet und Coroni macht uns erneut das Leben schwer. Durch die vielen Verordnungen und neuen Regelungen sind viele verunsichert was für Studis in dieser Zeit gilt und was nicht. Hier die wichtigsten Regelungen im Überblick. Sollten sich Dozierende weigern, den angegebenen Punkten Folge zu leisten, kontaktiert uns bitte unter info@asta-bielefeld.de! Wir werden eine entsprechende Lösung finden.

Prüfungsverfahren:

  • Bei Prüfungen zu denen du dich verpflichtend anmelden musst, kannst du jederzeit bis Prüfungsbeginn zurücktreten. Wenn du die Prüfung nicht antrittst, wird das als rechtzeitiger Rücktritt gewertet. Dir entstehen somit keine Nachteile. Bei Hausarbeiten gilt der Prüfungsantritt, wenn du das Thema der HA an den/die Dozent*in verschickst. Aber Achtung: Dozierende können weitergehende Regelungen bestimmten! Stimme dich also mit ihnen ab!
  • Praxissemester, Praktika o.ä. die du aufgrund der Pandemie nicht rechtzeitig beenden kannst, reichen 75% für eine Anerkennung aus. Leistungen zwischen 50% und 75% können durch Ersatzleistungen erbracht werden. Alles unter 50% wird nicht angerechnet und muss wiederholt werden!

Nachteilsausgleich/Härtefälle

  • Grundsätzlich gilt: Auf die besondere Situation durch die Coronavirus-Pandemie ist von Seite der Dozierenden Rücksicht zu nehmen! Wenn du zu einer Risikogruppe gehörst oder mit einer Person, die zur Risikogruppe gehört, im Haushalt lebst, müssen Dozierende dir einen Nachteilsausgleich gewähren! Setze dich dafür bitte mit dem/ der Dekan*in deiner Fakultät in Verbindung.
  • Wenn du aus Gründen in Zusammenhang mit der Pandemie nicht in der Lage bist an einer Prüfung der neuen Prüfungsformen (bspw. E-Prüfungen), oder an einem neu angesetzten Prüfungstermin teilzunehmen und dadurch dein Studium maßgeblich beeinflusst wird (bspw. wenn du kurz vorm Abschluss stehst), kannst du einen Härtefallantrag im Prüfungsamt stellen. Damit bekommst du einen neuen Termin, oder die adäquate Prüfungsform zugesichert.

Organisatorische Bedingungen für Prüfungen durch Videokonferenzen

  • Solltest du eine Prüfung per Videokonferenz machen, musst du folgendes beachten:
    • Du musst die techn. Voraussetzungen für eine Videokonferenz erfüllen (meistens ist das Zoom)
    • Der Raum in dem du dich befindest muss geschlossen sein.
    • Stelle sicher, dass du während der Prüfungszeit nicht gestört wirst.
    • Dein Gesicht und Oberkörper müssen die gesamte Prüfungszeit sichtbar sein.
      Wenn du diese Voraussetzungen nicht erfüllen kannst, kontaktiere vorher bitte dein/e Dozent*in. Es werden Möglichkeiten gesucht, dich dennoch an der Klausur teilnehmen zu lassen!

Weitere Informationen dazu findet ihr auf der Uni-Webseite, oder in der neuen Corona-Ordnung der Uni.