Energie- und Heizkosten

200-Euro-Einmalzahlung:
Alle Studierenden, die zum 1. Dezember 2022 an einer deutschen Hochschule immatrikuliert waren und ihren Wohnsitz in Deutschland haben, können die Einmalzahlung beantragen. Dazu zählen auch Promotionsstudierende, duale Studierende, Teilzeitstudierende oder Studierende in einem Urlaubssemester. Nicht antragsberechtigt sind Gasthörer:innen.

Ausführliche Informationen, wie ihr die Einmalzahlung als Student:in der Uni Bielefeld beantragen könnt, bekommt ihr hier.

Zweiter Heizkostenzuschuss:
Personen, die zwischen dem 01.09.2022 und dem 31.12.2022 mindestens einen Monat BAföG oder Wohngeld bezogen haben, erhalten eine automatische Zahlung.
Für BAföG-Empfänger:innen gibt es 345 Euro. Für Wohngeldempfänger:innen gibt es je nach Haushaltsgröße 415 Euro (eine Person) oder 540 Euro (zwei Personen). Für jede weitere Person gibt es 100 Euro.

Erster Heizkostenzuschuss :
Personen, die zwischen Oktober 2021 und März 2022 mindestens einen Monat BAföG oder Wohngeld bezogen haben, erhalten eine automatische Zahlung zwischen 230€ und 280€

Energiepauschale:
Erwerbstätige Studierende mit Steuerklasse 1-5 oder geringfügig Beschäftigte erhalten eine einmalige Pauschale von 300€.
Mehr Informationen hierzu könnt ihr hier nachlesen: Bundesfinanzministerium – FAQs “Energiepauschale (EPP)”