Semesterticket-Rückerstattung

Was ist die Semesterticketrückerstattung?

Wir wissen, dass es einige Studierende gibt, für die die Kosten des Semestertickets eine einschneidende finanzielle Belastung darstellt. Deswegen gibt es die Möglichkeit, die Kosten (zur Zeit ungefähr 210,- Euro) auf Antrag beim Sozialreferat des AStA zurück erstattet zu bekommen.

Es ist auch möglich, sich den Mobilitätsbeitrag (also die Kosten für Semesterticket OWL und NRW-Ticket) erstatten zu lassen, falls man es nicht in Anspruch nehmen braucht oder kann. Dies geht aber nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen:

  1. Personen, die aufgrund einer Behinderung den Nahverkehr unentgeltlich benutzen dürfen (§§145, 146 SGB IX). Der entsprechende Antrag ist Online verfügbar und liegt im Sekretariat vor. Dem Antrag ist insbesondere eine Kopie des Schwerbehindertenausweises beizufügen.
  2. Personen, die sich aufgrund ihres Studiums mindestens 3 Monate nicht im Geltungsbereich des Semestertickets aufhalten. Wichtig ist hier der Nachweis, dass der Grund für die Abwesenheit im Studium begründet ist (Erasmus ist ein Grund, ein Praktikum auch, aber nicht irgendein Job oder ein Umzug). Der entsprechende Antrag kann im AStA-Sekretariat abgeholt werden. Insbesondere ist eine Bescheinigung über den Grund der Abwesenheit beizufügen, ggf. von einer*m Praktikumsstelle bzw. Prof*in auszustellen.

Ansprechpartner ist in diesen beiden Fällen das AStA-Sekretariat.

Näheres zur Rückerstattung aus finanziellen Gründen (sog. Härtefall):

Was ist die Semesterticketrückerstattung NICHT?

Die Semesterticketrückerstattung ist auf einen kleinen Kreis wirklich bedürftiger Studierender gerichtet. Grundsätzlich gilt beim Semesterticket das Solidaritätsprinzip, d.h. dass auch diejenigen von Euch zahlen müssen und sollen, die das Ticket vielleicht nicht so dringend brauchen. Die Rückerstattung ist also kein Weg, das Ticket einfach wieder los zu werden, wenn man es gerade mal nicht brauchen kann. Ihr solltet die Rückerstattung auch bei der Rückmeldung nicht schon mit einplanen. Es ist möglich, dass ihr die Kriterien nicht erfüllt, auch wenn ihr meint es stünde euch zu. Lasst euch auf jeden Fall vorher im Sozialreferat beraten!

Wer kann sich das Semesterticket erstatten lassen?

Grundsätzlich kann sich jede_r Studierende an der Universität Bielefeld, der/die das Semesterticket bezahlt hat, es sich auch rückerstatten lassen. Da wir aber wie gesagt nur eine begrenzte Anzahl an Tickets zurück erstatten können, kommen in der Regel nur Studierende in Frage, die im Monat weniger als 450,- Euro zur Verfügung haben. Darunter fällt alles, was an Einkommen vorhanden ist, also z.B. auch Unterstützung der Eltern, BaföG oder Wohngeld. Bei der Ermittlung des Einkommens errechnen wir immer den Durchschnitt der letzten 3 Monate vor der Antragsstellung. Solltet ihr keine Miete zahlen, ist eine Erstattung ausgeschlossen.

Wie bekomme ich das Ticket rückerstattet?

Einen Antrag auf Rückerstattung des Semestertickets kannst Du beim Sozialreferat des AStA stellen. Der oder die Sozialreferent_in bieten eine Sprechstunde an, in denen sie Dich zur Semesterticketrückerstattung beraten, Deine Fragen beantworten und mit Dir gemeinsam den notwendigen Antrag ausfüllen. Die jeweils aktuellen Beratungszeiten findest Du auf unserer Homepage.

Welche Nachweise brauche ich?

Natürlich können wir nicht alle Semestertickets erstatten. Die Rückerstattung ist nur für Ausnahmesituation gedacht. Um mit Dir zu schauen, welche Möglichkeiten es gibt, brauchen wir von Dir:

  • Eine Immatrikulationsbescheinigung des Semesters, für das die Befreiung beantragt wird
  • Eine Kopie Deines Ausweises / Reisepasses
  • Eine Kopie Deiner Kontoauszüge / Ausdruck vom Onlinebanking der letzten 3 Monate
  • Solltest Du Kinder haben, verheiratet sein, einen Familienagehörigen pflegen oder ähnliches, bring bitte auch dafür einen Nachweis mit.

Wann muss ich die Rückerstattung beantragen?

Du kannst die Rückerstattung beantragen, sobald Du Dich für das neue Semester zurück gemeldet und damit Dein Semesterticket bezahlt hast.

Was gibt es sonst noch zu beachten?

Zu beachten ist vor allen Dingen, dass Du eine Rückerstattung nur beantragen solltest, wenn Du wirklich bedürftig bist, also weniger als 450,- Euro im Monat an Geld und geldwerten Leistungen bekommst. Außerdem wäre es gut, wenn Du bereits alle Unterlagen zusammen hast, bevor Du in unsere Sprechstunde kommst. Das spart Dir unnötige Lauferei und macht es uns einfacher, einen Überblick zu behalten und Dich gut zu beraten.