Auszahlungslücken 2017/18 im BAföG im Übergang von BA zu MA gerichtlich geschlossen

In den Jahren 2017/2018 gab es rechtliche Unklarheiten, ausgelöst durch eine Neuregelung des § 15b III BAföG.

Sinn der Neuregelung war eigentlich die Schließung einer Förderungslücke, welche sich beim Übergang vom Bachelor zum Master ergeben hatte. Leider hat die Neuregelung aber mehr Fragen und Unsicherheiten aufgeworfen als bereinigt.

So gab es Auszahlungslücken beim Übergang vom BA zum MA, bis die Universität Bielefeld die vorläufige Einschreibung in den Master ermöglichte.

Die BAföG-Beratung des AStA der Uni Bielefeld begleitete mehrere Studierende, die während dieser Förderungslücke in finanzielle Schwierigkeiten kamen. Zudem unterstützten Sie einen Studierenden durch ein Widerspruchverfahren bis hin zur Klage.

Diese Klage wurde nun in zweiter Instanz gewonnen.

Am (02.02.2021) hat das OVG Münster über die Klage entschieden und diese Forderungslücke geschlossen.

Daher können sich alle bei uns melden, die damals in diese Förderungslücke fielen und nun einen Antrag auf Überprüfung stellen, mit der Folge, dass sie das damalige Bafög nachgezahlt bekommen oder aufgenommene Kredite (Abschlusshilfe) in BAföG umwandeln können.

Meldet euch bei uns per Mail unter beratung-b@asta-bielefeld.de oder schaut auf unserer Webseite vorbei: www.bafoeg-bielefeld.de. Dort findet ihr unsere Antragsvorlage zur Überprüfung eures Anspruches, falls ihr damals von der Förderungslücke betroffen wart.

Online-Klausuren – Unsere Forderungen an die Uni

Während der Corona-Pandemie sind Klausuren in Präsenz schwer, oder gar nicht möglich. Daher muss auf digitale Alternativen zurückgegriffen werden. Uns ist bewusst, dass die Durchführung von Prüfungen im Onlineformat erheblichen Mehraufwand bedeutet. Allerdings müssen auch dort klare Regelungen gelten, die auch die Rechte der Studierendenschaft bewahrt.

Wir beobachten, dass es bei Durchführung vieler E-Prüfungen zu Problemen bei der Umsetzung, Verzögerungen oder Komplikationen mit der Technik kommt. Allerdings dürfen daraus keine Nachteile der Studierenden gegenüber entstehen. Daher fordern wir:

  • Ausfälle des Internets dürfen nicht automatisch zum Ausschluss der Prüfung führen.
  • Eine Verpflichtung der Dozierenden zur Angabe einer Notfallnummer, über die sie während der Prüfung bei Notfällen erreicht werden können.
  • Absolvierung von Probeklausuren unter den besonderen Bedingungen für alle Studierenden
  • Die Einbindung von Studierenden als Hilfskräfte, um die Vorgänge bei den Online-Prüfungen zu erleichtern, zum Beispiel bei der Überprüfung der Identität.

Wir wissen, dass einige Fakultäten einzelne Forderungen bereits umsetzen, es ist jedoch wichtig, einheitliche Regelungen für alle Studierenden festzulegen. Damit ist die Möglichkeit gegeben, Prüfungsleistungen im Online-Format durchzuführen, ohne dass die Studierendenschaft „böse Überraschungen“ fürchten muss. Denn auch für Studierende bedeuten Online-Klausuren und die damit einhergehende Änderung der Prüfungskultur einen erheblichen Mehraufwand, sodass die Erfüllung unserer Forderung zur Entlastung beitragen kann.

Prüfungen während der Pandemie – Das müsst ihr wissen:

Die Prüfungsphase ist eingeläutet und Coroni macht uns erneut das Leben schwer. Durch die vielen Verordnungen und neuen Regelungen sind viele verunsichert was für Studis in dieser Zeit gilt und was nicht. Hier die wichtigsten Regelungen im Überblick. Sollten sich Dozierende weigern, den angegebenen Punkten Folge zu leisten, kontaktiert uns bitte unter info@asta-bielefeld.de! Wir werden eine entsprechende Lösung finden.

Prüfungsverfahren:

  • Bei Prüfungen zu denen du dich verpflichtend anmelden musst, kannst du jederzeit bis Prüfungsbeginn zurücktreten. Wenn du die Prüfung nicht antrittst, wird das als rechtzeitiger Rücktritt gewertet. Dir entstehen somit keine Nachteile. Bei Hausarbeiten gilt der Prüfungsantritt, wenn du das Thema der HA an den/die Dozent*in verschickst. Aber Achtung: Dozierende können weitergehende Regelungen bestimmten! Stimme dich also mit ihnen ab!
  • Praxissemester, Praktika o.ä. die du aufgrund der Pandemie nicht rechtzeitig beenden kannst, reichen 75% für eine Anerkennung aus. Leistungen zwischen 50% und 75% können durch Ersatzleistungen erbracht werden. Alles unter 50% wird nicht angerechnet und muss wiederholt werden!

Nachteilsausgleich/Härtefälle

  • Grundsätzlich gilt: Auf die besondere Situation durch die Coronavirus-Pandemie ist von Seite der Dozierenden Rücksicht zu nehmen! Wenn du zu einer Risikogruppe gehörst oder mit einer Person, die zur Risikogruppe gehört, im Haushalt lebst, müssen Dozierende dir einen Nachteilsausgleich gewähren! Setze dich dafür bitte mit dem/ der Dekan*in deiner Fakultät in Verbindung.
  • Wenn du aus Gründen in Zusammenhang mit der Pandemie nicht in der Lage bist an einer Prüfung der neuen Prüfungsformen (bspw. E-Prüfungen), oder an einem neu angesetzten Prüfungstermin teilzunehmen und dadurch dein Studium maßgeblich beeinflusst wird (bspw. wenn du kurz vorm Abschluss stehst), kannst du einen Härtefallantrag im Prüfungsamt stellen. Damit bekommst du einen neuen Termin, oder die adäquate Prüfungsform zugesichert.

Organisatorische Bedingungen für Prüfungen durch Videokonferenzen

  • Solltest du eine Prüfung per Videokonferenz machen, musst du folgendes beachten:
    • Du musst die techn. Voraussetzungen für eine Videokonferenz erfüllen (meistens ist das Zoom)
    • Der Raum in dem du dich befindest muss geschlossen sein.
    • Stelle sicher, dass du während der Prüfungszeit nicht gestört wirst.
    • Dein Gesicht und Oberkörper müssen die gesamte Prüfungszeit sichtbar sein.
      Wenn du diese Voraussetzungen nicht erfüllen kannst, kontaktiere vorher bitte dein/e Dozent*in. Es werden Möglichkeiten gesucht, dich dennoch an der Klausur teilnehmen zu lassen!

Weitere Informationen dazu findet ihr auf der Uni-Webseite, oder in der neuen Corona-Ordnung der Uni.

Frohe Weihnachten & guten Rutsch!

Heute verabschieden wir und unser Sekretariat in die Weihnachtspause, sind aber per Mail weiterhin erreichbar. Was für ein Jahr!

Wie bei euch wahrscheinlich auch, startete 2020 bei uns ziemlich normal. Wir fingen mit der Renovierung der AStA-Räume an, unser jährlicher Malkurs fand statt und die neue Sci-Fi Reihe begann, als plötzlich Coroni mit dem Lockdown vor der Tür stand.

Alles wurde ab da auf den Kopf gestellt. Wir wussten von den Nöten der Studis und haben eine Erhöhung des Sozialdarlehens auf 1000€ im StuPa erreicht, um auch in Pandemie-Zeiten ausreichend Geld zu haben. Später kam dann noch unser Nothilfefonds dazu, der über 140 Studis eine einmalige Zahlung von 500€ zusicherte, um durch die Krise zu kommen.

Aber auch anderes ist passiert: Wir haben Aufklärungsarbeit geleistet als Fälle von Türspione auf Toiletten der Uni bekannt wurde und haben eine von der Uni bezahlte Beratungsstelle für betroffene Menschen eingerichtet. Das Siggi-Bike wurde eingeführt, 60 min. kostenlos für die Studierenden durch die Stadt düsen; für Moria 2.0 wurde gesammelt und über 20 Kisten Kleidung verschickt; Das Living Document wurde an die Online-Lehre angepasst und jedem Fall nachgegangen, in der Dozierende ihre Kompetenzen übertraten. Achja, und im ersten Lockdown wurde noch die Renovierung abgeschlossen. Was für ein Jahr.

Wir wünschen euch eine schöne Weihnachtspause! Auf ein besseres 2021!

AStA-Winterpause ab 18.12.20

Dieses Jahr wird der AStA schon ab 18.12.20 in die Winterpause gehen, bis die Uni am 04.01.21 wieder ihre Türen öffnet. Auch das Sekretariat wird ab 18.12 geschlossen sein. Alle Referate sind weiterhin über E-Mail erreichbar.

Uni richtet neue Lernräume für Studis ein!

Studis in der Morgenbreede aufgepasst!
Im den nächsten Tagen werden die Räume C01-239 und U2-228 als Lernräume aufgemacht, außerdem wird die Bib ihre Aufenthaltszeiten verlängern! Das haben wir in Gesprächen mit der Uni ausgehandelt. Damit werden die Voraussetzungen geschaffen auch außerhalb von Zuhause studieren und lernen zu können. Das Wohnheim an der Morgenbreede ist beispielsweise wegen des Baulärms davon betroffen, aber auch andere Studis, die aufgrund ihrer Situation Zuhause nicht lernen können, können und sollen dieses Angebot nutzen.

Kleiderspenden für Moria 2.0

Am 04.11 von 15-18 Uhr und am 10.11 von 14-17 Uhr (wird ausgesetzt) wird es eine neue Kleiderspendenaktion für Moria 2.0 geben. Ihr könnt an besagten Terminen eure Kleidung vor dem Kulturhaus Bielefeld (Werner-Bock-Str. 34c) an der Sammelstelle abgeben. Wir sortieren sie und machen sie zur Abfahrt bereit.

Benötigt werden vor allem Winterkleidung, Jacken und Mäntel und Männerkleidung.

WICHTIG!: Bitte haltet euch an die aktuellen Corona-Regeln! Trefft euch NICHT als Gruppe aus verschiedenen Haushalten, tragt eine Maske und haltet Abstand!

Bafög ab Oktober

1. Bafög möglichst schnell auch ab Oktober beantragen

Normalerweise gibt es bei Studienanfänger*innen erst ab dem Monat des Vorlesungsbeginns auch Anspruch auf Unterstützung durch Bafög. Obwohl der Vorlesungsbeginn für Erstis offiziell am 2. November liegt, ist es jedoch dieses Wintersemester möglich, auch schon für den Oktober Bafög zu erhalten. Also schon ab Oktober Bafög beantragen und dies auch möglichst bald, denn die Bearbeitung braucht immer Zeit. Auch kann zur Fristwahrung dieses Formblatt eingereicht werden: http://www.studierendenwerk-bielefeld.de/fileadmin/content/documents/BAfoeG/Formulare/Formloser_BAfoeG-Antrag_zur_Fristwahrung.pdf oder es reicht vorerst das Formblatt 1 einzureichen und alles andere nachzureichen.

2. Neue Formblätter benutzen

Es gibt neue Formblätter, zu finden entweder vor dem Sekretariat des Bafögamtes im UHG in C2-200 oder online unter https://www.xn--bafg-7qa.de/de/alle-antragsformulare-432.php.

Wenn jetzt noch alte Formblätter genutzt werden, kann es passieren, dass diese neu ausgefüllt werden müssen, da das Amt diese nicht mehr nutzen darf und ausschließlich die aktuellen Formblätter zur Beantragung von Bafög genutzt werden dürfen. Diesen Ärger gab es schon bei der Reform der Formblätter 2018. Also den Ärger sparen und diese neuen Formblätter nutzen. Wenn ihr schon Bafög mit den alten Formblättern beantragt habt, wartet einfach ab, ob diese akzeptiert werden.

Das gilt natürlich auch für alle schon eingeschriebenen Studierenden, die nun Wiederholungsanträge stellen müssen. Dafür gibt es das neue Formblatt 9.

Wir wünschen gutes Gelingen und viel Erfolg im Wintersemester. Bei Problemen und Fragen könnt ihr euch jederzeit an die Bafögberatung (beratung-b@asta-bielefeld.de) wenden.