die Rechtsberatung findet im Juli wie folgt statt:
09.07.2020 telefonisch (Nummer wie immer, bitte im Sekretariat nachfragen)
16.07.2020 entfällt
23.07.2020 telefonisch (Nummer wie immer, bitte im Sekretariat nachfragen)
30.07.2020 persönlich in L4-128.
Campus TV berichtet über KfW-Kredit und Überbrückungshilfe
Campus TV hat heute über die Finanzierungshilfen für Studierende während der Corona-Pandemie berichtet. Auch hier wird deutlich, dass eine nachhaltige Hilfe für Studierende anders aussieht. Unter https://www.youtube.com/watch?v=vvgd2o3i91Y&feature=youtu.be könnt ihr euch den Bericht anschauen!
Weitere Finanzierungs(un)möglichkeiten für Studis während der Corona-Krise:
KfW-Studienkredit:
• Zinsfrei nur bis 31.03.2021
• 234€ Vertriebspartnerpauschale
• Kredit muss komplett zurückgezahlt werden
• sonstige normale Beantragungskriterien gelten weiterhin
• Beantragung max. im 10. Fachsemester und bis 44 Jahre
• Leistungsnachweis ab dem 7. Fachsemester
• Monatliche Auszahlungshöhe liegt zwischen 100 € und 650 €
Damit handelt es sich um einen normalen Studienkredit unter temporär verbesserten Konditionen.
Dringende Empfehlung der Nutzung des Vorabchecks, da die Kriterien nur auf einen Teil der Studierenden zutreffen.
(Für detaillierte Informationen bitte an die Studienfinanzierungsberatung schreiben.)
Bundesweiter Nothilfefonds:
• max. 500€ für 3 Monate
• einzeln beantragbar für Juni/Juli/August
• es wird lediglich auf 500€ aufgestockt!
• es darf keine weiteren Einnahmen geben
• Geld wird erst ab 25. Juni ausgezahlt
• Keine rückwirkende Beantragung möglich
Die Aufstockung und einzelne Beantragung verhindert eine wirkliche finanzielle Hilfe. Außerdem wird es zu spät ausbezahlt!
Arbeitsamt:
• als Darlehen absolute Ausnahmeregelung
• erfahrungsgemäß schwer bis unmöglich zu erhalten
• Für Studierende im Urlaubssemester möglich
• Beurlaubungsfrist für SoSe bereits abgelaufen
Oft bleibt nur der Klageweg, um Geld zu bekommen, es ist durch die Beurlaubung keine Alternative, da dort keine Leistungen erbracht werden können
Wohngeld:
• fällt für alle Studierenden weg, die dem Grunde nach noch bafögberechtigt sind
• oder sich nicht zu großen Teilen eigenständig finanzieren können (durch Arbeit, Kredite, Vermögen, etc.).
Änderung Zeiten Rechtsberatung
Die neuen Öffnungszeiten sind:
Do, 18.06.20: 12:15 – 13:45 Uhr
Do, 25.06.20: 12:15 – 13:45 Uhr, telefonische Beratung (Bitte beim AStA-Sekretariat anrufen, um die Nummer zu erhalten).
Infos zum Sozialdarlehen für Studierende der FH Bielefeld
Es hat in letzter Zeit einige Beantragungen für ein Sozialdarlehen von Studierenden der FH Bielefeld gegeben. Um ein Sozialdarlehen bei uns beantragen zu können, muss man Studierender der Uni sein. Studierende der FH können ein Sozialdarlehen beim AStA der FH beantragen: http://fh-asta.de/referat_fuer_recht_und_soziales.html
Der RSB ist weiterhin für euch da!
Liebe Studierende,
Unser Referat ist auch weiterhin für Euch da!
Wir sind ein autonomes Referat des AStA und kümmern uns um die Belange von Studierenden mit Behinderung und chronischen Erkrankungen – sowohl physischer als auch psychischer Art. Uns ist bewusst, dass in dieser besonderen Zeit gerade Studierende mit Erkrankungen besonders belastet sind:
Sei es, dass hör- und sehbehinderte Studierende Probleme haben, Online-Meetings zu verfolgen oder sich bei Studierenden mit Ängsten, Zwängen oder Depressionen die krankheitsbedingte Symptomatik zuspitzt hat und damit das Studium zusätzlich erschwert wird…
Für viele Fälle gibt es die sogenannten Nachteilsausgleiche: so können ggf. Prüfungsformen umgewandelt werden oder anderweitig barriereärmer gestaltet werden. Die Möglichkeiten sind mannigfaltig und richten sich jeweils nach dem Einzelfall. Ein Schwerbehindertenausweis ist für die Beantragung eines Nachteilsausgleichs nicht notwendig.
Wenn Ihr dazu Fragen habt, könnt Ihr Euch jederzeit an uns wenden. Ihr könnt uns auch ansprechen, wenn ihr im Studium auf andere Barrieren trefft oder den Austausch mit anderen Studierenden mit Behinderung und chronischen Erkrankungen sucht.
Wir sind online unter: rsb@asta-bielefeld.de erreichbar. Selbstverständlich werden Eure Anfragen vertraulich behandelt und wenn Ihr möchtet, könnt Ihr auch anonym bleiben.
Passt gut auf Euch auf!
Euer RSB-Team
Studien & Prüfungsordnung auch im Online-Semester gültig!
Liebe Studierende,
seit dem Start des Online-Semesters, sind viele Studierende unsicher, welche Regelungen für ihr Studium noch gelten. Um auf der sicheren Seite zu sein, folgen viele einfach den Regelungen, die die Dozierenden stellen. Immer wieder wird uns berichtet, dass einige Dozierende diese Situation ausnutzen, um ihre Vorstellungen von Lehre durchzusetzen.
Grundsätzlich gilt: Die Studien- und Prüfungsordnungen sind weiterhin gültig! Auch die fächerspezifischen Bestimmungen des jeweiligen Studiengangs gelten nach wie vor. Das bedeutet beispielsweise auch keine Überprüfung der Anwesenheit.
Falls ihr den Eindruck habt, dass eure Dozierende überzogene Anforderungen an euch stellen, oder Dinge voraussetzen, die nicht angemessen scheinen, dann meldet euch bei uns! Ob die angeforderten Leistungen angemessen sind oder nicht, könnt ihr im ekvv überprüfen: https://ekvv.uni-bielefeld.de/sinfo/publ/Home.jsp dort findet ihr alle Studiengänge und die Leistungsanforderungen.
Wenn ihr Fragen habt, scheut euch nicht uns zu schreiben! Unter
hopo@asta-bielefeld.de könnt ihr uns erreichen.
Euer
Referat für Hochschulpolitik
AStA Uni Bielefeld
Fahrradverleih von moBiel geht an den Start
Seit gestern bietet moBiel mit “ Siggi-Bike-Sharing“ ein Fahrradverleihsystem in Bielefeld an. Als AStA waren wir bzw. unsere Verkehrsgruppe im Vorfeld daran beteiligt, weshalb nun die ersten 60 Minuten pro Fahrt für Studierende kostenlos sind. Informationen dazu wie ihr an die Freiminuten kommt, findet ihr hier: https://ekvv.uni-bielefeld.de/wiki/en/Siggi
Viel Spaß beim Rad fahren!
Ab Mai vergibt der Bund zinslose Darlehen an Studierende
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung hat letzte Woche beschlossen, dass Studierende in finanzieller Notlage durch Corona ab 8. Mai und ausländische Studierende ab 1. Juni dieses Jahres ein zinsloses Darlehen über 650€ bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) beantragen können. Den Link dazu findet ihr hier: https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Studieren-Qualifizieren/Finanzierungsangebote/KfW-Studienkredit-(174)/
Wir sind der Meinung, dass diese Lösung die schlechteste aller möglichen Lösungen ist, weil sich Studierende dadurch noch mehr verschulden müssen um über die Runden zu kommen. Das Geld wird erst ab Juni ausgezahlt, der bereits entstandene Schaden ist groß. Deshalb schließen wir uns dem Statement vom 20.04.20 des studentischen Bundesverband fzs an (https://www.fzs.de/2020/04/30/studentischer-bundesverband-fordert-karliczeks-ruecktritt/) und dem studentischen Forderungskatalog für ein solidarisches Semester 2020 (https://solidarsemester.de/).
Endlich wurde eine Lösung für finanziell in Not geratene Studierende gefunden. Dass Studierende darauf über zwei Monate warten mussten, ist allerdings nicht das, was wir unter schneller und unbürokratischer Hilfe verstehen.
Die Rechtsberatung öffnet eingeschränkt am 07.05 & 28.05 in der Uni
Am 07.05 und 28.05.2020 findet eine persönliche Beratung in L4-128 oder telefonisch unter 0521 106 3435 von 12:15-13:45 Uhr statt.
Am 14.05.2020 findet jeweils nur eine telefonische Beratung (Nummer bitte im Sekretariat
erfragen).
Die Nummer des Sekretariats lautet: 0521 106 3436