9€-Ticket Rückerstattung

Ab Sofort ist die 9€-Ticket Rückerstattung für euch möglich!

Dafür müsst ihr in einem ekvv Formular eure Bankverbindungsdaten eingeben, die Verkehrsgruppe bearbeitet die Anträge dann schnellstmöglich.
Das Formular muss bis spätestens zum 15.12.2022 ausgefüllt sein.

Wer ist berechtigt?

Berechtigt sind alle Studierenden, die im Sommersemester 2022 an der Universität Bielefeld eingeschrieben waren und in diesem Semester, beispielsweise auf Grund einer Exmatrikulation oder eines Urlaubssemesters, keinen Semesterbeitrag zahlen.

Wann erfolgt die Rückerstattung?

Die Rückerstattung erfolgt schnellstmöglich, voraussichtlich jedoch im Januar 2023.

Wie hoch ist die Rückerstattung?

Die Rückerstattung beträgt 77,52€.

Eure persönlichen Daten werden nur anlassbezogen verarbeitet und schnellstmöglich durch uns gelöscht, die Datenschutzerklärung findet ihr hier.

Weitere Informationen zur Rückerstattung findet ihr auf der Seite unserer Verkehrsgruppe, die auch per E-Mail jederzeit für Fragen zur Verfügung steht.

Gemeinsames Statement deutscher Asten

Solidarity with Students and all Protesting People in Iran

[Click here for english version]

Angesichts der anhaltenden Proteste im Iran nach der Ermordung der 22-jährigen Kurdin Jina „Mahsa“ Amini durch die Sittenpolizei der Islamischen Republik, weil sie angeblich „unangemessen“ den Hijab getragen habe:
Wir, die Allgemeinen Studierendenausschüsse der Universitäten in Deutschland, erkennen den Freiheitskampf der Menschen im Iran gegen das totalitäre Mullah-Regime unter der Führung von Khamenei an.
Wir stehen solidarisch mit ihnen, wenn sie für ihre Menschenrechte kämpfen und die Rufe „jin, jiyan, azadi“ („Frau, Leben, Freiheit“) durch die Straßen hallen.
Wir stehen an der Seite der Frauen, der Kurd*innen, der Belutsch*innen, queerer Menschen und anderer ethnischer Gruppen und Minderheiten, die seit mehr als zwei Wochen unter Lebensgefahr den Kampf auf der Straße führen.
Als Studierendenvertretungen möchten wir unsere Solidarität insbesondere mit den zahlreichen protestierenden Studierenden zum Ausdruck bringen, die sich dem autoritären
und patriarchalen System in den Universitäten und auf der Straße jeden Tag auf unterschiedliche Weise widersetzen.
Wir trauern um die bereits über 200 Menschen¹, die in den letzten zwei Wochen vom Regime ermordet wurden.

¹Quelle: NGO Iran Human Rights am 24.10.2022


Power to the people!

AStA der Fachhochschule Aachen ++ AStA der Fachhochschule Bielefeld ++ AStA der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf ++ AStA der Katholischen Hochschule NRW, Abteilung Köln ++ AStA der Universität Bielefeld ++ AStA der Universität Bonn ++ AStA der Universität Duisburg-Essen ++ AStA der Universität Münster ++ AStA der Hochschule für Musik Detmold ++ AStA der Hochschule Düsseldorf ++ AStA der Hochschule Niederrhein ++ AStA der Technischen Hochschule Köln ++ AStA der Technischen Universität Dortmund ++ AStA der Ruhr- Universität-Bochum ++ Konferenz Sächsischer Studierendenschaft ++ Walter-Krämer-AStA der Uni-Siegen ++ AStA der Hochschule für Musik und Tanz Köln


Ihr seid eine Studierendenvertretung, die das Statement mitunterzeichnen möchte?

Informationen zum 9€-Ticket

Alle berechtigten Studierenden werden die durch das 9€-Ticket entstandene Vergünstigung erhalten.

Um die Umsetzung zu klären, befinden wir uns in einem stetigen Austausch mit der Universität und den Verkehrsbetrieben.

Auf dieser Seite findet ihr Antworten zu häufigen Fragen und Informationen zum Ablauf der Rückerstattungen.

Wie erfolgt die Rückerstattung?

Die Rückerstattung wird mit eurem Mobilitätsbeitrag, der ein Teil des Semesterbeitrags ist, verrechnet. Im neuen Semester zahlen also alle berechtigten Studierenden einen vergünstigten Semesterbeitrag. Eine direkte Rückerstattung an alle Studierende war aus datenschutzrechtlichen Gründen leider nicht möglich.

Wer ist NICHT berechtigt?

Erst- und Neueinschreiber*innen zum Wintersemester 2022/2023 sowie Studierende, die im Sommersemester 2022 beurlaubt waren und sich zum Wintersemester 2022/2023 zurückmelden wollen, zahlen den regulären Mobilitätsbeitrag.

Ich werde mich zum Wintersemester 2022/2023 exmatrikulieren oder ein Urlaubssemester antreten.

Studierende, die nicht von dem vergünstigten Semesterbeitrag profitieren, werden einen Antrag auf eine direkte Erstattung stellen können. Wegen der großzügigen Rückmeldungsfristen der Universität ist aber leider erst ab Mitte Dezember wirklich klar, wer sich Exmatrikuliert hat oder ein Urlaubssemster antritt.

Wenn wir Erstattungen vor dieser Frist vornähmen, wäre es theoretisch möglich, zweimal vom 9€-Ticket zu profitieren. Man könnte die Erstattung beantragen und sich anschließend innerhalb der großzügigen Rückmeldefrist der Uni vergünstigt zum neuen Semester melden.

Der Antrag für die Rückerstattung für Exmatrikulierte und beurlaubte Studierende kann daher aus rechtlichen Gründen leider erst Anfang des Wintersemester 2022/2023 auf der Seite der Verkehrsgruppe online gehen.

Die Auszahlung erfolgt dann voraussichtlich Ende Dezember oder Anfang Januar.

Neue Informationen werden wir auch weiterhin per Mail und über unsere Website allen Studierenden kommunizieren.

Bei weiteren Fragen kommt gerne in unseren Öffnungszeiten im AStA-Pool vorbei.

Veranstaltungsreihe: „Intersektionale Handlungsstrategien gegen Diskriminierung und Gewalt abseits von Staat und Polizei“

Staat und Polizei folgen einer differenziellen Logik, die Sicherheit für einige Menschen suggeriert, indem andere Menschen kriminalisiert werden. Was tatsächlich geschützt wird, ist die staatliche Ordnung selbst, die Besitzverhältnisse und die damit eng verwobenen kolonialistischen, patriarchalen und kapitalistischen Herrschaftsverhältnisse. Auf diese Weise ist es nicht verwunderlich, dass staatliche Justizsysteme Rechtsverletzungen nicht als zwischenmenschliche Verletzung betrachten sondern als Verletzung des Rechts selbst. Betroffene von Gewalt werden so nicht geschützt, es ist in den allermeisten Fällen irrelevant, was diese sich wünschen und eine Bearbeitung der Verletzung der betroffenen Person(en) findet über das Ende des Gerichtsprozesses hinaus fast gar nicht statt. Diese Verhältnisse lassen Betroffene nicht nur ohnmächtig zurück, sie setzen die Gewalt auch fort. Diese Fortsetzung der Gewalt findet vor allem auch in kriminalisierten Communities statt, wenn die Polizei handelt. Beispiele hierfür reichen von der Umsetzung der Grenzpolitik durch die Bundespolizei und Racial Profiling über die Überwachung und Reglementierung von Sexarbeit oder Deadnaming und andere Gewalt gegen trans* Personen durch den Staat bis hin zum Nichtverurteilen Verantwortlicher bei Fällen sexualisierte Gewalt, wie es im Evangelischen Klinikum Bethel hier in Bielefeld letztes Jahr stattgefunden hat. Sichtbar wird, inwiefern strukturelle Gewalt zwischenmenschliche Gewalt hervorbringt. Außerdem wird sichtbar, wie wichtig die Organisation in Communities ist, die Verantwortungsübernahme in Freund*innenkreisen und Umfeldern und die Etablierung anderer Bearbeitungen von zwischenmenschlicher Gewalt. Bearbeitungen zwischenmenschlicher Gewalt, die nicht mehr Gewalt hervorbringen, benötigen deshalb eine intersektionale Perspektive und damit auch eine Kritik bestehender Gewaltverhältnisse.
Diese Veranstaltungsreihe „Intersektionale Handlungsstrategien gegen Diskriminierung und Gewalt abseits von Staat und Polizei“ will noch einmal explizit an die Spannervorrichtungen auf den Universitätstoiletten vor zwei Jahren anknüpfen. Damals hat die Universität zu spät und bis heute unzureichend informiert. Wegen des Beginns der Pandemie ist ein gesellschaftlicher Aufschrei ausgeblieben. Verändert hat sich seitdem nicht viel.
In der Veranstaltungsreihe werden wir uns anschauen, was für eine Bedeutung Strafe in unserer christlich-dominanten Gesellschaft einnimmt und wen Gefängnisse eigentlich einsperren. Weiterhin wollen wir uns mit Polizeigewalt beschäftigen und wen oder was diese Polizei eigentlich schützt. Weiterhin werden wir betrachten, wie wir uns gegenseitig schützen und unterstützen können, wenn wir Gewalt ausgesetzt sind. Auch werden wir uns mit Konzepten beschäftigen, die Alternativen zu staatlicher Gewalt bilden und die an vielen Stellen in unserer Gesellschaft bereits existieren; nämlich überall dort, wo Menschen gemeinsam, fürsorglich und solidarisch auf die Gewalt reagieren, die passiert.
Coronabedingt ist es eine Voraussetzung für die Teilnahme, dass Menschen sich schnelltesten, bevor sie in die Veranstaltungen kommen. Bitte meldet euch außerdem vorher an. Das könnt ihr über die folgende Mailadresse machen: politische-bildung@asta-bielefeld.deDie Veranstaltungen sind in ihrer Teilnehmer*innenzahl begrenzt. Zu den Workshops sind – abgesehen von dem Selbstbehauptungsworkshop für FLINTA+ Menschen – alle eingeladen. Sie finden in deutscher Lautsprache statt. Die Wege zu den Räumen sind barrierearm. Tatsächlich sind die Nummerierungen und Wege aber schwer nachvollziehbar. Sagt gern Bescheid, wenn ihr irgendwo abgeholt werden wollt. Bei dem Workshop zu Betroffenenunterstützung und Betroffenselbstorganisation wird ein Awarenessteam während und nach dem Workshop für euch ansprechbar sein. Das Awarenessteam wird vom Cafe´ Anaconda gestellt.

Erste Wahlbekanntmachung


Wahl des Studierendenparlaments der Universität Bielefeld vom 27. Juni bis zum 1. Juli 2022


Die Wahl zum 48. Studierendenparlament der Universität Bielefeld findet vom 27. Juni bis zum 1. Juli 2022 täglich zwischen 09:00 und 16:00 Uhr im mittleren Hallendrittel des Universitätshauptgebäudes statt. Für das Studierendenparlament sind 29 Sitze zu vergeben. Wahlvorschläge können bis zum 30. Mai 2022 um 15:00 Uhr dem Wahlleiter z. Hd. im AStA-Sekretariat (L4-121) abgegeben werden. Die Unterlagen für die Wahlvorschläge sind ab sofort zu den Öffnungszeiten im AStA-Sekretariat erhältlich und stehen auf der Seite www.stupa.de zum Herunterladen bereit. Im Sinne des § 12 Abs. 1 LGG-NW ist darauf zu achten, dass Wahlvorschläge in geschlechterparitätischer Repräsentanz eingereicht werden sollen.


Das Studierendenparlament wird von den Mitgliedern der Studierendenschaft in allgemeiner, freier, gleicher und geheimer Wahl nach Listen, die aufgrund von gültigen Wahlvorschlägen aufgestellt werden (Wahllisten), gewählt. Die Wahllisten enthalten die Namen der Kandidierenden. Die Wahl erfolgt unter Verwendung von Wahlurnen.
Briefwahl ist zulässig.


Wahlberechtigt und wählbar sind alle Studierenden, die zum 9. Mai 2022 an der Universität Bielefeld eingeschrieben sind. Genauer sind dies alle Studierenden, die im Verzeichnis der Wähler*innen eingetragen sind. Das Verzeichnis kann vom 16. Mai bis zum 20. Mai 2022 im AStA-Sekretariat (L4-121) während dessen Öffnungszeiten nach Voranmeldung eingesehen werden. Es wird auch telefonisch Auskunft erteilt. Einsprüche gegen die Richtigkeit des Verzeichnisses der Wähler*innen können während der Auslagefrist schriftlich oder zur Niederschrift beim Wahlleiter erklärt werden. Über den Einspruch entscheidet die Wahlkommission.


Ein Antrag auf Briefwahl kann bis zum 18. Juni 2022 12:00 Uhr formlos beim Wahlleiter gestellt werden. Bei anderen Stellen eingehende oder unvollständige Anträge werden nicht berücksichtigt. Die Briefwahlunterlagen werden nach Fertigstellung der Wahlunterlagen, frühestens ab dem 20. Juni 2022 ausgehändigt. Sie sind bis spätestens Freitag, dem 01. Juli 2022, 16:00 Uhr beim Wahlleiter einzureichen.


Die Studierendenschaft bildet einen Wahlkreis. Jede*r Wähler*in hat eine Stimme, die für eine*n Kandidierende*n einer Wahlliste abgegeben wird. Die Sitze im Studierendenparlament werden auf die Wahllisten im Proportionalverfahren nach Hare/Niemeyer nach der Anzahl der für sie abgegebenen Stimmen verteilt. Die dadurch auf die einzelnen Wahllisten entfallenden Sitze werden den in den Wahllisten aufgeführten
Kandidierenden in der Reihenfolge der von ihnen erreichten Stimmenzahl zugeteilt. Bei Stimmengleichheit zwischen Mitgliedern einer Liste entscheidet die Reihenfolge auf der Wahlliste. Bei Stimmengleichheit zwischen mehreren Listen entscheidet die Stimmenmehrheit der einzelnen Kandidierenden. Herrscht im letzten Fall noch Stimmgleichheit, entscheidet der Wahlleiter durch Los. Die Wahlordnung ist im AStA-Sekretariat, im AStA-Pool oder unter www.stupa.de erhältlich. Die Frist zum Einspruch gegen die 2. Wahlbekanntmachung und der Anfechtung der Wahl sind zwei Tage nach
der Veröffentlichung der Wahlbekanntmachungen.

Meiko Pander (Wahlleiter)

First election announcement

Election of the student parliament of the University of Bielefeld from 27 June until 1 July 2022

The election of the 48th student parliament of the University of Bielefeld will take place from Monday 27 June until Friday 1 July 2022 (daily from 9:00h until 16:00h) in the middle part of the central hall of the main building.

There are 29 seats in the student parliament. Proposals for candidates can be submitted until 30 May 2022 15:00h to the electoral office c/o AStA-Sekretariat (L4-121). The documents for the candidate proposals are now available in the AStA-Sekretariat and can be downloaded from www.stupa.de. Proposals are to be submitted in gender balanced representation for the purpose of § 12 Abs. 1 LGG-NW.

The student parliament is elected by the members of the student body in a public, free, equal and secret election according to lists drawn up on the basis of valid electoral proposals (electoral lists). The electoral lists contain the names of the candidates. The election is carried out using ballot boxes. Absentee voting is permitted.

All students who are enrolled at the University of Bielefeld on 9 May 2022 (§ 4 of the election regulations (Wahlordnung der Studierendenschaft der Universität Bielefeld)) are eligible to vote and can be elected. More specifically, these are all students who are registered in the register of voters. This register can be examined from 16 May until 20 May 2022 in the AStA-Sekretariat (L4-121) during the opening hours. Any objections regarding the accuracy of the register of voters may be declared in writing or reported to the returning officer during this same time period. The electoral commission will make a decision about the objection.

A request for an absentee ballot can be made informally to the returning officer by 18 June 2022 at 12:00h. After the finalisation of the electoral documents, the ballot papers will be handed out from 20 June 2022 on at the earliest. They are to be sent to the returning officer by Friday 01 July 2022 at 16:00h.

The student body forms a constituency. Every voter has one vote which he or she gives to a candidate on an electoral list. The seats in the student parliament are distributed among the electoral lists based on the proportion procedure by Hare/Niemeyer according to the number of votes cast for them. The seats thus allotted to the individual electoral lists will be allocated to the candidates listed on the electoral lists in the order of the number of votes they have obtained. In case of a tie between members of a list, the order of the candidates on an electoral list is decisive. In case of a tie between several lists, the majority of votes for the individual candidates is decisive. If there still is a tie, the allocation of seats will be decided by the returning officer by drawing lots.

The election regulations are available in the AStA-Secretatiat, the AStA-Pool or at www.stupa.de.

The period to contest the second election announcement and to appeal the election end two days after the publication of the election announcements.

The German version of this announcement alone shall be legally binding.


Meiko Pander
(returning officer)

Public Climate School 2022

Vom 16. bis 20. Mai findet die Public Climate School statt. Bei der Public Climate School handelt es sich um ein Bildungsprogramm, das von Studierenden der Fridays For Future Bewegung koordiniert und von vielen Wissenschaftler:innen, Expert:innen, Schüler:innen und Lehrer:innen mitgestaltet wird. Sie hat zum Ziel, Bewusstsein und Aufklärung für die herausragende Bedeutung der Klimakrise für eine lebenswerte Zukunft auf dieser Erde zu schaffen und Klimabildung für alle zu ermöglichen.Dieses Jahr haben wir uns mit verschiedenen Gruppen an der Uni zusammengeschlossen und ein breites Programm organisert. Mit dabei sind wir vom AStA, Open Globe, die Karmaleons, BiSustainable, Lili Goes Mental, die Amnesty HSG, die unicef HSG und Students for Future Bielefeld. Einen Zeitplan vom diesjährigen Prgramm findet ihr im beigefügten Dokument.

Wir würden uns freuen wenn ihr euch vor den Präsenzveranstaltungen testen würdet. Zudem gilt bei dem Vortrag von Frau Hornberg am Dienstag FFP2-Maskenpflicht.

Neben unserem lokalen Programm gibt es auch ein Online Programm unter publicclimateschool.de

BieBus

Eine Studentin der Uni Bielefeld hat ein Projekt gestartet und sucht bei der Umsetzung noch Unterstützung! Meldet euch gern bei ihr. Das Projekt ist unabhängig vom AStA der Uni Bielefeld:

„Nicht wenige Studierende haben wie ich zurzeit das Problem, dass sie zur COVID 19-Hochrisikogruppe gehören und daher nicht mit Öffis zur Uni anreisen können. Dies will ich mit BieBus lösen. Mein Projekt BieBus wird aus einer Buslinie mit entsprechend ausgestatteten Bussen (Trennwände, Lüftung, Sicherheitsabstand, Desinfektion usw.) bestehen. Es wird voraussichtlich im WS 22/23 starten. – Ab Ende des SoSe 22 werden Kommiliton*innen und Dozierende, die mitfahren und in der dazugehörigen Selbsthilfegruppe BieBus mitarbeiten wollen, gesucht. Zurzeit befindet sich das Projekt noch in der Aufbauphase, aber tatkräftige Unterstützung oder Anfragen sind jederzeit willkommen. Kontakt: uk-post@gmx.de, Homepage: https://uk-post.jimdosite.com

Neue Mitgärtner*innen gesucht

Wir, die Urban Gardening AG des AStA der Uni Bielefeld, sind eine selbstorganisierte und basisdemokratische AG des AStA und bewirtschaften eine kleine Fläche am ZiF oben an der Wertherstrasse (max. 10 Minuten Fußweg vom Hauptgebäude). Gegründet um Studierenden einen möglichst niedrigschwelligen Einstieg ins Urban Gardening zu ermöglichen, können Studierende der Uni Bielefeld einzeln, in Paaren oder als Gruppe eine kleine Fläche ab ca. 10m2 beackern. Vorerfahrungen sind ausdrücklich nicht notwendig, da sich ausprobiert werden soll. Da wir vor Ort einen Geräteschuppen haben, muss auch nichts mitgebracht werden.

Wenn Ihr also Interesse haben solltet und mehr Wissen wollt, meldet euch bitte unter: gardening@asta-bielefeld.de

Urban Gardening AG AStA Uni Bielefeld

Informationen zu hybrider Lehre

Es wurde jetzt vermehrt an uns herangetragen, dass es Probleme damit gab, dass Dozierende ihre Veranstaltungen nur in Präsenz anbieten und nicht – wie z.T. vorher angekündigt – hybrid. Grundsätzlich ist es richtig, dass die Universitäten verpflichtet sind, die Lehre vorrangig in Präsenz und nur in didaktisch begründeten Ausnahmefällen digital anzubieten. Die Universität empfiehlt allerdings, nach Möglichkeit auch hybride Formate anzubieten – das wurde so auch mit den Studiendekan*innen kommuniziert, die das an die Lehrenden weitergeben sollten. Die hybriden Formate gelten als Präsenzveranstaltungen. Wenn es also Lehrende geben sollte, die annehmen, dass sie keine hybriden Formate mehr anbieten können, weil sie in Präsenz lehren sollen, dann könnt ihr sie darauf hinweisen und gegebenenfalls über die Studiendekan*innen aufklären, dass da eventuell Missverständnisse aufgetreten sind. Grundsätzlich gibt es leider kein Recht auf hybride Möglichkeiten, da die Gestaltung ihrer Veranstaltungen in dieser Hinsicht den Lehrenden obliegt. Eventuell können bei entsprechenden Problemen aber auch Eure Fachschaften vermitteln. Sie leisten tolle Arbeit und werden ihr Möglichstes tun, um Euch zu unterstützen. Natürlich sind wir bei Problemen auch jederzeit für Euch ansprechbar. Schreibt uns dazu am besten eine Mail an: info@asta-bielefeld.de oder kommt zu unseren Öffnungszeiten im AStA-Pool auf der Galerie vorbei.

Wir wünschen allen Studierenden einen guten Semesterstart und hoffen ihr kommt gut ins Präsenzsemester.

We have increasingly been told that there were problems with the fact that lecturers only offer their courses in person and not – as previously announced – hybrid. In principle, it is correct that the universities are obliged to offer teaching in person and only in didactically justified exceptional cases digitally. However, the university recommends offering hybrid formats if possible – this was also communicated to the deans of studies, who should pass it on to the lecturers. The hybrid formats are considered in-person-events. So, if there are teachers who assume that they can no longer offer hybrid formats because they are supposed to teach in person, you can point this out to them and, if necessary, clarify through the deans of studies that there may have been misunderstandings. Unfortunately, there is no right for hybrid options, since the design of their courses is the responsibility of the lecturers. If there are problems, your student councils “Fachschaft” can also be mediated. They are doing a great job and will do their utmost to support you. Of course, we are always available for you if you have any questions. It is best to send us an email to: info@asta-bielefeld.de or drop by the AStA pool during our opening hours.

Missstände bei der Beschäftigung studentischer Hilfskräfte an der Uni

Mit Beginn des Wintersemesters 21/22 hat die Universität Bielefeld Kontrollen des 3-G Status eingeführt, um eine (teilweise) Rückkehr zu Präsenz-Veranstaltungen zu ermöglichen ohne zum Ansteckungsherd zu werden.
Es war eine naheliegende Entscheidung die entstandenen Jobs an Studierende zu vergeben. Ihre Aufgabe besteht darin vor den Hörsälen und verschiedenen Gängen im Gebäude Passierenden die Impf-, Test- oder Genesenennachweise vorzeigen zu lassen. Die
Arbeitsverträge wurden bis zum Ende des Semesters angesetzt.
Natürlich waren viele Studierende erst einmal froh über eine solche Arbeitsmöglichkeit, haben doch viele wegen der Pandemie ihre Jobs verloren. Doch schnell kam es vermehrt zu
Frustration der Studierenden durch die sich häufenden Probleme in Organisation,
Kommunikation und Pünktlichkeit der Bezahlung der Gehälter.
Schon direkt zu Beginn der Einführung der Kontrollen gab es die ersten Komplikationen: Zu
vielen Studierenden wurde Arbeit zugesagt und dann gab es nicht genug Schichten zu
verteilen. Das endete darin, dass einige Studierende, die sich auf den zugesicherten Job
verlassen hatten, in finanzielle Not geraten sind.
Im Laufe der Monate kam es dann immer wieder zu verspäteten Auszahlungen des Gehalts. Vertraglich geregelt ist, dass das Geld am jeweils 15. des Folgemonats überwiesen wird. Uns liegen Fälle vor in denen Studierende seit Oktober mindestens drei Mal ihren Lohn verspätet bekommen haben. Auszahlungen aus dem Dezember 2021 ließen bei einigen Studierenden bis Mitte Februar 2022 auf sich warten. Das führte zu akuten Problemen für die Arbeitenden, denn die Miete muss natürlich trotzdem pünktlich gezahlt werden und bei Studierenden mit Minijob handelt es sich vermehrt um Personen, die eher keine finanziellen Rücklagen haben, um eine verspätetes Monatsgehalt mal eben zu überbrücken. Auf Nachfrage hieß es immer nur, dass es leider dauere, weil eine einzelne Person in der Verwaltung krank sei. Wir finden, dass etwas so Wichtiges, wie die pünktliche Zahlung des Gehalts von hunderten Arbeitenden auf gar keinen Fall in so einem Ausmaß von einer Einzelperson abhängig sein darf.
Auch die Arbeitseinteilung und der Arbeitsplan waren undurchsichtig und schlecht organisiert. Den Angestellten wurden teilweise verschiedene Zeiten mitgeteilt oder sie erfuhren viel zu kurzfristig von ihren Arbeitszeiten. So kam es dazu, dass Studierende zu ihren Schichten nicht erscheinen konnten, weil sie schlichtweg nicht von ihnen wussten oder verschiedene Pläne nicht übereinstimmten.
Besonders im Dezember wurden die Studis allein gelassen. Die Urlaubsregelungen waren erst völlig unklar und erst am 08.12.2021 wurden die Angestellten nach vielen Nachfragen und Beschwerden dann darüber informiert, dass sie für Dezember keinen Urlaub beantragen müssen sondern die Zeit der Weihnachtsschließung vollständig vergütet wird und der Urlaub damit abgegolten sei. Dadurch kam es bei vielen Studierenden zu Überstunden, die einfach ohne Ausgleich gestrichen wurden. Es ist vollkommen inakzeptabel, dass die Arbeit von Studierende nicht bezahlt wurde.
In allen Fällen wurde von der Uni kaum bis keine Verantwortung übernommen. Es gab keine
klare zentrale Ansprechperson für die Studierenden. Stattdessen wurde jede Zuständigkeit
von sich auf den Sicherheitsdienst gewiesen, der wiederrum (zurecht) auf die Uni verwies.
Inzwischen haben die Studierenden in einigen Fällen herausgefunden an wen sie sich womit wenden können, allerdings nur weil sie untereinander Informationen dazu teilen bei wem sie worauf eine Antwort ergattern konnten.
Es gab in den letzten Monaten kaum Bemühungen für die aufgetreten Probleme schnell klare Lösungen zu finden. Und natürlich hatten Studierende, aufgrund der auslaufenden Verträge, auch Angst sich zu beschweren. Es ist immer noch unklar, wie es für die Studis nach dem Semester arbeitstechnisch weitergeht.


Überdies verwundert es kaum noch, dass nun alle Universitätsmitarbeiterinnen ihre im neuen Tarifvertrag festgelegte „Corona Sonderzahlung“ in Höhe von 1300€ ausgezahlt bekommen (was letztlich auch nur ein Trost für eine ausgebliebene Lohnerhöhung ist), während ihre studentischen Kolleginnen auf den Hilfskraftstellen mit keinem Cent
berücksichtigt werden, da sie nicht gewerkschaftlich vertreten sind und ihnen somit die
Richtlinien der Beschäftigung einseitig von den Hochschulen diktiert werden.


Wir als AStA der Universität Bielefeld fordern die Universität auf:

  • für die Beschäftigten Studierenden eine klare Ansprechperson zu stellen
  • zum vertraglich festgehaltenen Datum die Gehälter zu überweisen
  • Beschwerden der Studierenden ernst zu nehmen sowie dies Studierenden
    wertzuschätzen