Veranstaltungshinweis: Studierenden-Sprechstunde mit MdB Dr. Wiebke Esdar

Die Bundestagsabgeordnete für Bielefeld Wiebke Esdar (SPD) bietet am Mittwoch den 02.06 um 18:00 per Zoom eine Sprechstunde für Studierende an.

Die Studierenden kommen in der aktuellen Berichterstattung der Corona-Krise, und auch in der sonstigen politischen Debatte kaum vor. Die Sprechstunde ist daher eine gute Gelegenheit mit der Angehörigen einer Regierungspartei über das Krisenmanagement der Bundesregierung zu sprechen.

Mehr Infos erfahrt ihr auf der Webseite von Wiebke Esdar.

Update Forderungen zu E-Prüfungen

Ende Februar haben wir Forderungen für eine bessere und fairere Durchführung von E-Prüfungen aufgestellt, ausgehend von den Berichten und Erfahrungswerten der Studierendenschaft. Unsere nachfolgenden Gespräche mit dem Rat der Fakultäten, sowie dem Rektorat zeigten Wirkung. Dennoch gibt es Verbesserungsbedarf, das wichtigste zur Absicherung ist noch nicht durchgesetzt.

Bereits umgesetzt:

  • Die Corona-Ordnung der Uni regelt, dass Studis nicht von der Prüfung ausgeschlossen werden dürfen, wenn sie die Unterbrechung der Internet-Verbindung nicht selbst verursacht haben, zu finden unter § 5.
  • Auch die Anstellung von studentischen Hilfskräften für die Durchführung von Prüfungen ist dort als Möglichkeit unter § 7 festgeschrieben.
  • § 9 regelt, dass Dozierenden allen Studierenden früh genug die Gelegenheit geben müssen, sich mit den Prüfungsmodalitäten vertraut zu machen.

Noch nicht umgesetzt:

  • Eine Verpflichtung für Dozierende zur Bereitstellung einer Notfallnummer für Online-Prüfungen gibt es immer noch nicht. Es gibt bereits einige Lehrende die dieser Forderung nachkommen und das ist gut so. Doch nur eine Verpflichtung bringt den Studis wirkliche Absicherung und Klarheit, wenn etwas in der Prüfung schief laufen sollte

Wichtige Punkte hat die Uni bereits umgesetzt. Allerdings ist der wichtigste Punkt zur besten Absicherung noch nicht erfolgt, eine Notfallnummer für alle Dozierende verpflichtend anzugeben. Minimaler Aufwand, große Wirkung. Dafür werden wir uns weiterhin einsetzen!

Die aktuelle Corona-Ordnung der Uni findet ihr hier.

Auszahlungslücken 2017/18 im BAföG im Übergang von BA zu MA gerichtlich geschlossen

In den Jahren 2017/2018 gab es rechtliche Unklarheiten, ausgelöst durch eine Neuregelung des § 15b III BAföG.

Sinn der Neuregelung war eigentlich die Schließung einer Förderungslücke, welche sich beim Übergang vom Bachelor zum Master ergeben hatte. Leider hat die Neuregelung aber mehr Fragen und Unsicherheiten aufgeworfen als bereinigt.

So gab es Auszahlungslücken beim Übergang vom BA zum MA, bis die Universität Bielefeld die vorläufige Einschreibung in den Master ermöglichte.

Die BAföG-Beratung des AStA der Uni Bielefeld begleitete mehrere Studierende, die während dieser Förderungslücke in finanzielle Schwierigkeiten kamen. Zudem unterstützten Sie einen Studierenden durch ein Widerspruchverfahren bis hin zur Klage.

Diese Klage wurde nun in zweiter Instanz gewonnen.

Am (02.02.2021) hat das OVG Münster über die Klage entschieden und diese Forderungslücke geschlossen.

Daher können sich alle bei uns melden, die damals in diese Förderungslücke fielen und nun einen Antrag auf Überprüfung stellen, mit der Folge, dass sie das damalige Bafög nachgezahlt bekommen oder aufgenommene Kredite (Abschlusshilfe) in BAföG umwandeln können.

Meldet euch bei uns per Mail unter beratung-b@asta-bielefeld.de oder schaut auf unserer Webseite vorbei: www.bafoeg-bielefeld.de. Dort findet ihr unsere Antragsvorlage zur Überprüfung eures Anspruches, falls ihr damals von der Förderungslücke betroffen wart.

Online-Klausuren – Unsere Forderungen an die Uni

Während der Corona-Pandemie sind Klausuren in Präsenz schwer, oder gar nicht möglich. Daher muss auf digitale Alternativen zurückgegriffen werden. Uns ist bewusst, dass die Durchführung von Prüfungen im Onlineformat erheblichen Mehraufwand bedeutet. Allerdings müssen auch dort klare Regelungen gelten, die auch die Rechte der Studierendenschaft bewahrt.

Wir beobachten, dass es bei Durchführung vieler E-Prüfungen zu Problemen bei der Umsetzung, Verzögerungen oder Komplikationen mit der Technik kommt. Allerdings dürfen daraus keine Nachteile der Studierenden gegenüber entstehen. Daher fordern wir:

  • Ausfälle des Internets dürfen nicht automatisch zum Ausschluss der Prüfung führen.
  • Eine Verpflichtung der Dozierenden zur Angabe einer Notfallnummer, über die sie während der Prüfung bei Notfällen erreicht werden können.
  • Absolvierung von Probeklausuren unter den besonderen Bedingungen für alle Studierenden
  • Die Einbindung von Studierenden als Hilfskräfte, um die Vorgänge bei den Online-Prüfungen zu erleichtern, zum Beispiel bei der Überprüfung der Identität.

Wir wissen, dass einige Fakultäten einzelne Forderungen bereits umsetzen, es ist jedoch wichtig, einheitliche Regelungen für alle Studierenden festzulegen. Damit ist die Möglichkeit gegeben, Prüfungsleistungen im Online-Format durchzuführen, ohne dass die Studierendenschaft „böse Überraschungen“ fürchten muss. Denn auch für Studierende bedeuten Online-Klausuren und die damit einhergehende Änderung der Prüfungskultur einen erheblichen Mehraufwand, sodass die Erfüllung unserer Forderung zur Entlastung beitragen kann.

Prüfungen während der Pandemie – Das müsst ihr wissen:

Die Prüfungsphase ist eingeläutet und Coroni macht uns erneut das Leben schwer. Durch die vielen Verordnungen und neuen Regelungen sind viele verunsichert was für Studis in dieser Zeit gilt und was nicht. Hier die wichtigsten Regelungen im Überblick. Sollten sich Dozierende weigern, den angegebenen Punkten Folge zu leisten, kontaktiert uns bitte unter info@asta-bielefeld.de! Wir werden eine entsprechende Lösung finden.

Prüfungsverfahren:

  • Bei Prüfungen zu denen du dich verpflichtend anmelden musst, kannst du jederzeit bis Prüfungsbeginn zurücktreten. Wenn du die Prüfung nicht antrittst, wird das als rechtzeitiger Rücktritt gewertet. Dir entstehen somit keine Nachteile. Bei Hausarbeiten gilt der Prüfungsantritt, wenn du das Thema der HA an den/die Dozent*in verschickst. Aber Achtung: Dozierende können weitergehende Regelungen bestimmten! Stimme dich also mit ihnen ab!
  • Praxissemester, Praktika o.ä. die du aufgrund der Pandemie nicht rechtzeitig beenden kannst, reichen 75% für eine Anerkennung aus. Leistungen zwischen 50% und 75% können durch Ersatzleistungen erbracht werden. Alles unter 50% wird nicht angerechnet und muss wiederholt werden!

Nachteilsausgleich/Härtefälle

  • Grundsätzlich gilt: Auf die besondere Situation durch die Coronavirus-Pandemie ist von Seite der Dozierenden Rücksicht zu nehmen! Wenn du zu einer Risikogruppe gehörst oder mit einer Person, die zur Risikogruppe gehört, im Haushalt lebst, müssen Dozierende dir einen Nachteilsausgleich gewähren! Setze dich dafür bitte mit dem/ der Dekan*in deiner Fakultät in Verbindung.
  • Wenn du aus Gründen in Zusammenhang mit der Pandemie nicht in der Lage bist an einer Prüfung der neuen Prüfungsformen (bspw. E-Prüfungen), oder an einem neu angesetzten Prüfungstermin teilzunehmen und dadurch dein Studium maßgeblich beeinflusst wird (bspw. wenn du kurz vorm Abschluss stehst), kannst du einen Härtefallantrag im Prüfungsamt stellen. Damit bekommst du einen neuen Termin, oder die adäquate Prüfungsform zugesichert.

Organisatorische Bedingungen für Prüfungen durch Videokonferenzen

  • Solltest du eine Prüfung per Videokonferenz machen, musst du folgendes beachten:
    • Du musst die techn. Voraussetzungen für eine Videokonferenz erfüllen (meistens ist das Zoom)
    • Der Raum in dem du dich befindest muss geschlossen sein.
    • Stelle sicher, dass du während der Prüfungszeit nicht gestört wirst.
    • Dein Gesicht und Oberkörper müssen die gesamte Prüfungszeit sichtbar sein.
      Wenn du diese Voraussetzungen nicht erfüllen kannst, kontaktiere vorher bitte dein/e Dozent*in. Es werden Möglichkeiten gesucht, dich dennoch an der Klausur teilnehmen zu lassen!

Weitere Informationen dazu findet ihr auf der Uni-Webseite, oder in der neuen Corona-Ordnung der Uni.

Frohe Weihnachten & guten Rutsch!

Heute verabschieden wir und unser Sekretariat in die Weihnachtspause, sind aber per Mail weiterhin erreichbar. Was für ein Jahr!

Wie bei euch wahrscheinlich auch, startete 2020 bei uns ziemlich normal. Wir fingen mit der Renovierung der AStA-Räume an, unser jährlicher Malkurs fand statt und die neue Sci-Fi Reihe begann, als plötzlich Coroni mit dem Lockdown vor der Tür stand.

Alles wurde ab da auf den Kopf gestellt. Wir wussten von den Nöten der Studis und haben eine Erhöhung des Sozialdarlehens auf 1000€ im StuPa erreicht, um auch in Pandemie-Zeiten ausreichend Geld zu haben. Später kam dann noch unser Nothilfefonds dazu, der über 140 Studis eine einmalige Zahlung von 500€ zusicherte, um durch die Krise zu kommen.

Aber auch anderes ist passiert: Wir haben Aufklärungsarbeit geleistet als Fälle von Türspione auf Toiletten der Uni bekannt wurde und haben eine von der Uni bezahlte Beratungsstelle für betroffene Menschen eingerichtet. Das Siggi-Bike wurde eingeführt, 60 min. kostenlos für die Studierenden durch die Stadt düsen; für Moria 2.0 wurde gesammelt und über 20 Kisten Kleidung verschickt; Das Living Document wurde an die Online-Lehre angepasst und jedem Fall nachgegangen, in der Dozierende ihre Kompetenzen übertraten. Achja, und im ersten Lockdown wurde noch die Renovierung abgeschlossen. Was für ein Jahr.

Wir wünschen euch eine schöne Weihnachtspause! Auf ein besseres 2021!

AStA-Winterpause ab 18.12.20

Dieses Jahr wird der AStA schon ab 18.12.20 in die Winterpause gehen, bis die Uni am 04.01.21 wieder ihre Türen öffnet. Auch das Sekretariat wird ab 18.12 geschlossen sein. Alle Referate sind weiterhin über E-Mail erreichbar.

Uni richtet neue Lernräume für Studis ein!

Studis in der Morgenbreede aufgepasst!
Im den nächsten Tagen werden die Räume C01-239 und U2-228 als Lernräume aufgemacht, außerdem wird die Bib ihre Aufenthaltszeiten verlängern! Das haben wir in Gesprächen mit der Uni ausgehandelt. Damit werden die Voraussetzungen geschaffen auch außerhalb von Zuhause studieren und lernen zu können. Das Wohnheim an der Morgenbreede ist beispielsweise wegen des Baulärms davon betroffen, aber auch andere Studis, die aufgrund ihrer Situation Zuhause nicht lernen können, können und sollen dieses Angebot nutzen.