Semesterticket wird 9€-Ticket

Liebe Studierenden,

Studierende können mit ihrem Semesterticket im Aktionszeitraum vom 01. Juni bis zum 31. August 2022 deutschlandweit den gesamten öffentlichen Nahverkehr in der 2. Klasse nutzen.

Außerhalb des ursprünglichen regionalen Geltungsbereichs gilt das Ticket dabei als persönlicher Fahrschein für die 2. Klasse. Es muss also kein 9€-Ticket zusätzlich gekauft werden.

Außerdem wird das Semesterticket wohl rückwirkend knapp 77€ günstiger, über die genauen Anrechnungs- bzw. Erstattungsmodalitäten informieren wir sobald hier Klarheit zwischen Verkehrsunternehmen, Bund, Ländern, Uni und der verfassten Studierendenschaft herrscht.

Christian Osinga

Verkehrsgruppe des AStA

Pressefeindlicher Uni-Professor Martin Schwab steckt tief im Verschwörungssumpf

Am vergangenen Freitag, den 18.03.2022, hielt Professor Dr. Martin Schwab auf einer verschwörungsideologischen Demo der Gruppe „Bielefeld steht auf“ auf dem Kesselbrink in Bielefeld eine über 30-minütige Rede. Schwab ist Professor für Bürgerliches Recht, Verfahrensrecht und Unternehmensrecht an der Universität Bielefeld und ist Spitzenkandidat der Querdenken-nahen Kleinstpartei „Die Basis“ für die Landtagswahl in NRW im kommenden Mai. In seiner Rede unter dem Motto „Propaganda-Narrative“ hetzte Schwab gegen Presse und Medien, skandierte mit dem Demo-Publikum „Lauterbach muss weg“, „Widerstand, Widerstand“, „Scholz muss weg“ und beschuldigte Lauterbach der Volksverhetzung. Alle Journalistinnen, die über die in der coronaleugnerischen Szene dominanten menschenfeindlichen Ideologien und die Präsenz rechter Strukturen und Personen berichten, bezichtigte Schwab im martialischen Duktus der Volksverhetzung und Verharmlosung des Holocaust. Diese Rede ist aber kein einmaliger Ausrutscher, Martin Schwab fungiert bereits seit ihrem Beginn als juristischer Stichpunktgeber der verschwörungsideologischen Corona-Leugnerinnen-Szene. Wie ein Artikel des Recherche Kollektiv OWL zeigt, hat Schwab sich in den letzten 24 Monaten für den Großteil seiner Online-Auftritte seines Büros in der Universität Bielefeld sowie der technischen Infrastruktur der Uni bedient. 19 Auftritte beim einschlägig bekannten „Corona-Ausschuss“ um Justus P. Hoffmann und Rainer Füllmich wurden aus Schwabs Uni-Büro gestreamt. Justus P. Hoffmann ist wissenschaftlicher Mitarbeiter von Martin Schwab an der Uni Bielefeld. Über Schwabs offizielle Uni-Seite ist eine 182-Seiten starke Verteidigungsschrift für den verschwörungsideologischen Akteur Wolfgang Wodarg zu erreichen. In diesem Dossier trifft Prof. Dr. Schwab wissenschaftlich überholte oder unhaltbare Aussagen wie, dass Corona eine gewöhnliche Grippe sei, es keine Übersterblichkeit gäbe oder das Lockdown-Maßnahmen keinen Einfluss auf die Pandemie hätten.


Für die Universität Bielefeld waren die Aktivitäten von Schwab bisher kein Grund tätig zu
werden oder sich auch nur von ihrem Professor zu distanzieren: Im Sommer äußerte sich die Universität auf Anfrage der Neuen Westfälischen zu der Verbreitung medizinischer
Falschinformationen durch Schwab wie folgt: „Diversität von wissenschaftlichen, politischen und gesellschaftlichen Meinungen ist Teil der Universität Bielefeld als Institution.“ Solange keine verfassungsrechtlichen Grenzen überschritten würden, seien die Aussagen von Schwab von der Meinungs- und Wissenschaftsfreiheit gedeckt. Im Publikum seiner Rede am Freitag befanden sich Neonazis, Mitglieder der Identitären Bewegung, Holocaustleugnerinnen und Mitglieder der AFD. Dies und die weiteren engen Kontakte von Schwab in die rechte Szene dokumentiert der Artikel des Recherche Kollektiv OWL. Zu Schwabs rechten Kontakten hieß es im Sommer von der Universität nur: „Wir gehen davon aus, dass Professor Schwab seinen Pflichten als Beamter entsprechend die demokratische Grundordnung vertritt.“ Nachdem es durch die Veröffentlichung der Recherchen des Recherche Kollektivs OWL vermehrt zu öffentlichen Druck kam, konnte die Uni sich dazu durchringen einen Tweet abzusetzen, der beinhaltet, dass man bzgl. der Einschätzung der Pandemie „anderer Meinung“ sei als Schwab. Das kann allerdings nicht alles gewesen sein. Als Studierende der Uni Bielefeld betreffen uns Schwabs Aktivitäten unmittelbar. Wir haben ein Recht auf eine Uni, die sicherstellt, dass keine Falschinformationen und Verharmlosungen der Covid-19-Pandemie in ihren Räumen verbreitet werden. Wir haben ein Recht auf Lehrende, die keine Kontakte zu Neonazis pflegen und kritische Berichterstattung in juristisch unhaltbarer Weise als „Volksverhetzung“ bezeichnen und Journalistinnen drohen.

Informiert Euch und fordert die Uni-Leitung dazu auf, sich zu Schwab zu verhalten. Es ist
Euer Studium und Eure Uni und Ihr solltet mitbestimmen, was an der Uni Bielefeld passiert.

Für den AStA der Universität Bielefeld ist klar: Mit seiner vor verschwörungsideologischen
Narrativen triefenden Rede hat Schwab endgültig Grenzen überschritten. Ein Juraprofessor, der vor einer enthemmten Menge Pressevertreterinnen droht, den Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach der Volksverhetzung bezichtigt und bewusst Kontakte zu bekannten Neonazis pflegt, ist für uns unvereinbar mit dem Neutralitäts- und Mäßigungsgebot für Professorinnen und schlicht und einfach nicht vereinbar mit den
Grundwerten der Universität Bielefeld. Wir fordern die Universitätsleitung auf, sich von
Martin Schwab zu distanzieren und seine Aussagen zu verurteilen.

Stellungnahme des AStA der Uni Bielefeld mit Bezug auf das Rundschreiben von Dr. Christian Fritz-Hoffmann

Am Montag, den 13.12.2021, ging ein Rundschreiben von Dr. Fritz-Hoffmann unter anderem 
auch gezielt an uns als AStA ein. Bisher sahen wir uns nicht als genug in die vorausgehenden Konflikte zwischen dem Dozierenden der Fakultät Soziologie und seinen Studierenden, in Vertretung ihrer Fachschaften, involviert, um uns initiativ zu äußern. Das jüngste Vorgehen von Dr. Fritz-Hoffmann sehen wir allerdings derartig kritisch, dass wir es nicht unkommentiert lassen wollen.  

Bereits am 24.11.2021 veröffentlichte Dr. Fritz-Hoffmann im E-Mailarchiv der 
Lehrveranstaltung 300203 „Einführung in die qualitativen Methoden II“ eine Nachricht an die Teilnehmer*innen der Vorlesung, in der er den Studierenden „ganz dringend“ davon „abrät“ sich zukünftig an die Fachschaften zu wenden, sollten sie Beschwerden bzgl. seiner 
Lehrveranstaltung haben. Als wäre das nicht genug, droht er damit „juristische Schritte“ gegen Fachschaftsvertreter*innen einzuleiten, sollte der AStA oder andere öffentliche Stellen ihn nochmal mit bereits angesprochenen Problematiken behelligen. Diese Mail ist öffentlich zugänglich. 

Nicht mal einen Monat später erreichte uns nun zusätzlich das zu Beginn erwähnte 
Rundschreiben, in dem Dr. Fritz-Hoffmann nochmal deutlich schärfer im Ton wird. Darin 
kündigt er an ein eigenes Beschwerdesystem für seine Veranstaltungen aufbauen zu wollen. Daran ist erstmal nichts auszusetzen. Dass er aber gleichzeitig regelrecht untersagen will, dass Studierende sich an ihre rechtmäßige Anlaufstelle in Form der Fachschaften wenden, wenn sie Probleme haben, ist skandalös. Geht es nach dem Dozierenden, so will er sich in Zukunft selbst aussuchen an welche Stelle er sich wendet, wenn ein*e Studierende*r ein Problem mit ihm hat. Auch in dieser Mail droht er mit der Einleitung „juristischer Schritte“ und betont dabei, wie genau er Fachschaftsvertreter*innen bei der Ausübung ihrer Aufgaben im Auge hätte, um Einzelpersonen juristisch angehen zu können. Hier hinzuzufügen ist, dass er viele Klarnamen nennt. Einerseits zieht er damit Leute in die Sache mit rein, die fast unbeteiligt sind/waren, andererseits stellt er Personen so halb öffentlich innerhalb des Verteilers an den Pranger. Beides ist problematisch. 


Offenbar hat Dr. Fritz-Hoffmann den Blick für die hierarchische Situation zwischen 
Dozierenden und Studierenden in diesem Konflikt verloren und reflektiert seine 
Machtposition nicht, was wir als äußerst kritisch bewerten. 


Wir als AStA möchten an dieser Stelle betonen, dass wir uns nicht gegen andere 
Studierendenvertreter*innen ausspielen lassen und ganz sicher nicht nach dem Geschmack und Wohlbefinden von Dozierenden beratend tätig werden! Unsere Aufgabe ist, genau wie die der Fachschaften, die Interessen der Studierenden zu vertreten und nicht eine angenehme Option für einen Dozierenden darzustellen, wenn er mit der Arbeit der zuständigen Fachschaft unzufrieden ist. 

Die Eskalation von Dr. Fritz-Hoffmann finden wir nicht nur unangebracht und unverständlich, sie macht auch sein „Bedauern“ über die Situation in unseren Augen unglaubwürdig. 

Wir wollen alle Studierenden dazu ermutigen weiterhin die Beratungen und Hilfsangebote 
aller Stellen ihrer studentischen Vertretung in Anspruch zu nehmen, wenn sie diese benötigen und solidarisieren uns mit den Fachschaften. 

Weihnachtsschließung AStA

Wir schließen den AStA-Pool vom 20.12.2021 bis zum 07.01.2022.
Wir lesen weiterhin unsere Mails und auch die Beratungen sind weiter per Mail zu erreichen. Es kann aber zu Verzögerungen bei der Beantwortung von Anfragen kommen. Ab dem 10.01 sind wir dann wieder wie gewohnt in unseren Öffnungszeiten für euch da.
Bis dahin wünschen wir euch schöne Feiertage und ein frohes neues Jahr.

Bafög ab Oktober

1. Bafög möglichst schnell auch ab Oktober beantragen

Normalerweise gibt es bei Studienanfänger*innen erst ab dem Monat des Vorlesungsbeginns auch Anspruch auf Unterstützung durch Bafög. Obwohl der Vorlesungsbeginn für Erstis offiziell am 2. November liegt, ist es jedoch dieses Wintersemester möglich, auch schon für den Oktober Bafög zu erhalten. Also schon ab Oktober Bafög beantragen und dies auch möglichst bald, denn die Bearbeitung braucht immer Zeit. Auch kann zur Fristwahrung dieses Formblatt eingereicht werden: http://www.studierendenwerk-bielefeld.de/fileadmin/content/documents/BAfoeG/Formulare/Formloser_BAfoeG-Antrag_zur_Fristwahrung.pdf oder es reicht vorerst das Formblatt 1 einzureichen und alles andere nachzureichen.

2. Neue Formblätter benutzen

Es gibt neue Formblätter, zu finden entweder vor dem Sekretariat des Bafögamtes im UHG in C2-200 oder online unter https://www.xn--bafg-7qa.de/de/alle-antragsformulare-432.php.

Wenn jetzt noch alte Formblätter genutzt werden, kann es passieren, dass diese neu ausgefüllt werden müssen, da das Amt diese nicht mehr nutzen darf und ausschließlich die aktuellen Formblätter zur Beantragung von Bafög genutzt werden dürfen. Diesen Ärger gab es schon bei der Reform der Formblätter 2018. Also den Ärger sparen und diese neuen Formblätter nutzen. Wenn ihr schon Bafög mit den alten Formblättern beantragt habt, wartet einfach ab, ob diese akzeptiert werden.

Das gilt natürlich auch für alle schon eingeschriebenen Studierenden, die nun Wiederholungsanträge stellen müssen. Dafür gibt es das neue Formblatt 9.

Wir wünschen gutes Gelingen und viel Erfolg im Wintersemester. Bei Problemen und Fragen könnt ihr euch jederzeit an die Bafögberatung (beratung-b@asta-bielefeld.de) wenden.

Rechtsberatung im Juli

die Rechtsberatung findet im Juli wie folgt statt:

09.07.2020 telefonisch (Nummer wie immer, bitte im Sekretariat nachfragen)

16.07.2020 entfällt

23.07.2020 telefonisch (Nummer wie immer, bitte im Sekretariat nachfragen)

30.07.2020 persönlich in L4-128.

Änderung der Sozialdarlehensordnung

Ab dem 1.Mai 2020 wird es möglich sein, ein Sozialdarlehen in Höhe von maximal 1000€ zu beantragen. Diese Erhöhung gilt bis zum 31.12.2020 und soll Studierenden in finanziellen Notlagen, insbesondere durch das Coronavirus zu Hilfe kommen.

Außerhalb von durch Corona geprägte Zeiten wurde das Sozialdarlehen auf maximal 800€ erhöht, um sich den in den letzten Jahren stark gestiegenen Kosten der Lebenshaltung und studienrelevanten Faktoren anzupassen.

Weitere Informationen gibt es wie gewohnt beim Sozialreferat des AStAs, welches euch per Mail unter soziales@asta-bielefeld.de gerne berät.

English below:

As per decision of yesterday, the AStA social loan is increased to 1000€ because of the Corona crisis. The amount is heightened to allow students, who lost their jobs due to the pandemic, to help relieve their financial losses in order to support a successful semester. This regularization will be in force from the first of May 2020 until the end of the year.

Other than that, the ordinary social loan is permanently increased to 800€ max. to support the increasing costs of living.

Please contact our social department for more information. They are available solely via mail, due to the virus:

soziales@asta-bielefeld.de

Pressemitteilung des AStA vom 07.11.2019

Anlässlich des Nazi-Aufmarschs am 9.11.2019 in Bielefeld hat das Studierendenparlament am 6.11.2019 in seiner Sitzung einstimmig beschlossen, sich dem Aufruf des Rektors Prof. Dr. Sagerer anzuschließen und ruft ebenfalls alle Studierende und Mitarbeitende der Universität dazu auf, sich den Gegenprotesten anzuschließen. Der AStA merkt hierzu an:

„Nachdem am letzten Wochenende nicht nur in der Stadt, sondern auch an der Uni Flyer der Partei Die Rechte aufgetaucht sind, wollen wir das nicht unkommentiert stehen lassen. Wir stellen uns klar gegen rechte Hetze und lassen nicht zu, dass die extreme Rechte den Raum der Universität mit ihren menschenverachtenden Positionen vereinnahmt. Dass der Rektor sich nun auch an alle Studierenden und Mitarbeitenden der Universität wendet, um zu Protesten gegen den Nazi-Aufmarsch aufzurufen, begrüßen wir ausdrücklich und schließen uns dem gerne an. Neben den Flyern der Partei Die Rechte tauchen an der Uni immer wieder auch andere Flyer, Sticker und Schmierereien mit extrem rechtem Gedankengut auf. Gerade an diesem historischen Tag ist es wichtig, sich Holocaustleugnung überall konsequent in den Weg zu stellen.“

Stellenangebot

Wir suchen ab dem 1.11. eine Person (w/m/d) für das AStA-Sekretariat.

Wir erwarten:

– Kenntnisse in EDV: Word und Excel, daneben ist Einarbeitung in Datev zwingend notwendig

– Erfahrung mit der kameralistischen Haushaltsführung der Studierendenschaft

– Einen guten Überblick über die Studierendenschaft, ihre Organe und ihre Organisation

– Kommunikatives Talent, eigenständige Arbeitsweise, Flexibilität und Geduld

– Eine zuverlässige und motivierte Arbeitshaltung für die Studierendenschaft tätig zu sein und Wissenstransfer zu garantieren (Informationen aufbereiten und teilen können)

Daneben sind Kenntnisse besonderer Infrastruktur der Studierendenschaft etwa unserem Buchungssystem von besonderem Vorteil. Dies ist kein Stellenangebot für einen Nebenjob. Wir begrüßen eine langfristige Anstellung. Dafür bieten wir einen Tariflohn bei unbefristeter Anstellung.

Falls du dich für diese Stelle interessierst, lass uns bis 25.10. deine aussagekräftigen Bewerbung zukommen (per Post, E-Mail oder persönlich abgeben)

Wir freuen uns über deine Bewerbung!