Bafög ab Oktober

1. Bafög möglichst schnell auch ab Oktober beantragen

Normalerweise gibt es bei Studienanfänger*innen erst ab dem Monat des Vorlesungsbeginns auch Anspruch auf Unterstützung durch Bafög. Obwohl der Vorlesungsbeginn für Erstis offiziell am 2. November liegt, ist es jedoch dieses Wintersemester möglich, auch schon für den Oktober Bafög zu erhalten. Also schon ab Oktober Bafög beantragen und dies auch möglichst bald, denn die Bearbeitung braucht immer Zeit. Auch kann zur Fristwahrung dieses Formblatt eingereicht werden: http://www.studierendenwerk-bielefeld.de/fileadmin/content/documents/BAfoeG/Formulare/Formloser_BAfoeG-Antrag_zur_Fristwahrung.pdf oder es reicht vorerst das Formblatt 1 einzureichen und alles andere nachzureichen.

2. Neue Formblätter benutzen

Es gibt neue Formblätter, zu finden entweder vor dem Sekretariat des Bafögamtes im UHG in C2-200 oder online unter https://www.xn--bafg-7qa.de/de/alle-antragsformulare-432.php.

Wenn jetzt noch alte Formblätter genutzt werden, kann es passieren, dass diese neu ausgefüllt werden müssen, da das Amt diese nicht mehr nutzen darf und ausschließlich die aktuellen Formblätter zur Beantragung von Bafög genutzt werden dürfen. Diesen Ärger gab es schon bei der Reform der Formblätter 2018. Also den Ärger sparen und diese neuen Formblätter nutzen. Wenn ihr schon Bafög mit den alten Formblättern beantragt habt, wartet einfach ab, ob diese akzeptiert werden.

Das gilt natürlich auch für alle schon eingeschriebenen Studierenden, die nun Wiederholungsanträge stellen müssen. Dafür gibt es das neue Formblatt 9.

Wir wünschen gutes Gelingen und viel Erfolg im Wintersemester. Bei Problemen und Fragen könnt ihr euch jederzeit an die Bafögberatung (beratung-b@asta-bielefeld.de) wenden.