Zum Wintersemester 2024 steigt der BAföG-Satz erneut. Die wichtigsten Neuerungen haben wir hier zusammengefasst. Wendet euch bei weiteren Fragen gerne auch an die BAföG-Beratung.
- Anhebung der Wohnkostenpauschale: Die Wohnkostenpauschale für auswärtswohnende Studierende und Schüler*innen wird von 360 auf 380 Euro erhöht. Diese Anpassung reflektiert die steigenden Mietkosten in vielen Städten und soll dazu beitragen, dass die Wohnsituation der Studierenden verbessert wird.
- Höhere Freibeträge für Eltern und Partner-Einkommen: Die Freibeträge vom Einkommen der Eltern und der Ehe- oder Lebenspartner der Geförderten werden um insgesamt 5,25 Prozent angehoben. Gleiches gilt für die Freibeträge, die bei der Darlehensrückzahlung gelten. Diese Maßnahmen sollen dazu beitragen, dass mehr Studierende BAföG-Leistungen erhalten können und die Rückzahlungsbedingungen fairer gestaltet werden.
- Erhöhung des Freibetrags für eigenes Einkommen: Der Freibetrag für das eigene Einkommen der Geförderten wird so angepasst, dass sie bis zum Umfang eines Minijobs hinzuverdienen können, ohne dass dies auf den BAföG-Anspruch angerechnet wird. Diese Änderung gibt den Studierenden mehr finanzielle Flexibilität und ermöglicht es ihnen, neben dem Studium in begrenztem Umfang zu arbeiten.
- 1.000 Euro Studienstarthilfe: Neu eingeführt wird eine einmalige Studienstarthilfe in Höhe von 1.000 Euro für junge Menschen, die vor dem Studium bestimmte Sozialleistungen (Bürgergeld, Wohngeld, Kinderzuschlag) bezogen haben. Diese Studienstarthilfe wird als Zuschuss gewährt und muss nicht zurückgezahlt werden. Sie soll helfen, finanzielle Hürden beim Studienstart zu überwinden, indem sie beispielsweise für die Anschaffung von Lehrmaterialien oder die Zahlung einer Mietkaution genutzt werden kann.
- Einführung des Flexibilitätssemesters: Ein sogenanntes Flexibilitätssemester wird eingeführt, das allen Studierenden einmalig die Möglichkeit gibt, über die Förderungshöchstdauer hinaus für ein Semester BAföG zu erhalten. Dies soll insbesondere helfen, wenn sich Studierende auf ihre Abschlussarbeit konzentrieren müssen und die Regelstudienzeit überschreiten.
- Erleichterungen beim Fachrichtungswechsel: Ein Fachrichtungswechsel kann künftig bis zum Beginn des fünften Fachsemesters ohne negative Folgen für den BAföG-Anspruch vorgenommen werden. Diese Regelung bietet Studierenden mehr Flexibilität und hilft, Ausbildungsabbrüche zu vermeiden.
- BAföG soll einfacher werden: Um den administrativen Aufwand zu reduzieren, sollen durch angemessene Pauschalierungen und den Verzicht auf Anrechnungsregelungen Erleichterungen bei der Beantragung und Bewilligung des BAföG erreicht werden. Dies soll den Zugang zu BAföG-Leistungen vereinfachen und die Verwaltung entlasten.