Studentische Mobilität erhalten und stärken

Das Landes-ASten-Treffen NRW fordert Bund und Länder auf, die studentische Mobilität stärker finanziell zu fördern. Die Semestertickets sollen in Zukunft den Geltungsbereich des Deutschlandtickets haben, bei Abnahme durch die gesamte Studierendenschaft einer Hochschule über den gesamten Semesterzeitraum von 6 Monaten zu einem Preis von 129 Euro/Semester.

Die Semestertickets in Nordrhein-Westfalen werden von den Studierendenschaften organisiert. In aller Regel handelt es sich um Tickets, die alle Studierenden zur Nutzung des Nahverkehrs im Verkehrsverbund und darüber hinaus ganz NRWs berechtigen. Die Kosten liegen bei 30 bis 40 Euro pro Monat und werden über die Semesterbeiträge erhoben. Das von Bund und Ländern geplante Deutschlandticket zum Preis von 49 Euro/Monat soll bundesweit gültig sein und auch für einzelne Monate erworben werden können. Damit wäre es potentiell für Studierende attraktiv, die nur in bestimmten Monaten oder über das jeweilige Geltungsgebiet hinaus fahren wollen. Zweck des Semestertickets ist jedoch die jederzeit verfügbare nachhaltige und günstige Mobilität für alle Studierenden. Mit seiner Preisgestaltung als Großkundenticket für die gesamte Studierendenschaft ist es wichtiger Bestandteil für Bildungsgerechtigkeit, insbesondere für finanziell schlechter gestellte Studierende. Eine Anpassung an die neue Tariflandschaft ist deswegen unerlässlich.

Sollte das Semesterticket in seiner jetzigen Preisstruktur und Leistungsangebot erhalten bleiben, ist mit studentischen Klagen gegen die Rechtmäßigkeit des Tickets zu rechnen. Das Ergebnis hier ist offen, die Rechtmäßigkeit der Semestertickets ist aber in der Vergangenheit von Seiten des Bundesverwaltungsgerichts an ein angemessenes Verhältnis zwischen den Belastungen der Mitglieder zu den ihm und der Allgemeinheit entstehenden Vorteilen gebunden worden.

Ein Wegfall des Semestertickets würde für die meisten Studierenden eine erhebliche Mehrbelastung darstellen, die nicht tragbar ist. Gleichzeitig ist es nicht zumutbar, dass Studierende, die im Grenzgebiet wohnen oder für ein Praktikum o.Ä. außerhalb des Bundeslandes unterwegs sind für ein NRW-Semesterticket sowie ein Deutschlandticket zahlen müssen.

Die bisher geplante Förderung der bestehenden ÖPNV-Abos durch die Einführung des Deutschlandtickets darf nicht an den bestehenden Semestertickets vorbeigehen – sonst gefährdet sie deren Existenz.

9€-Ticket Rückerstattung

Ab Sofort ist die 9€-Ticket Rückerstattung für euch möglich!

Dafür müsst ihr in einem ekvv Formular eure Bankverbindungsdaten eingeben, die Verkehrsgruppe bearbeitet die Anträge dann schnellstmöglich.
Das Formular muss bis spätestens zum 15.12.2022 ausgefüllt sein.

Wer ist berechtigt?

Berechtigt sind alle Studierenden, die im Sommersemester 2022 an der Universität Bielefeld eingeschrieben waren und in diesem Semester, beispielsweise auf Grund einer Exmatrikulation oder eines Urlaubssemesters, keinen Semesterbeitrag zahlen.

Wann erfolgt die Rückerstattung?

Die Rückerstattung erfolgt schnellstmöglich, voraussichtlich jedoch im Januar 2023.

Wie hoch ist die Rückerstattung?

Die Rückerstattung beträgt 77,52€.

Eure persönlichen Daten werden nur anlassbezogen verarbeitet und schnellstmöglich durch uns gelöscht, die Datenschutzerklärung findet ihr hier.

Weitere Informationen zur Rückerstattung findet ihr auf der Seite unserer Verkehrsgruppe, die auch per E-Mail jederzeit für Fragen zur Verfügung steht.

Gemeinsames Statement deutscher Asten

Solidarity with Students and all Protesting People in Iran

[Click here for english version]

Angesichts der anhaltenden Proteste im Iran nach der Ermordung der 22-jährigen Kurdin Jina „Mahsa“ Amini durch die Sittenpolizei der Islamischen Republik, weil sie angeblich „unangemessen“ den Hijab getragen habe:
Wir, die Allgemeinen Studierendenausschüsse der Universitäten in Deutschland, erkennen den Freiheitskampf der Menschen im Iran gegen das totalitäre Mullah-Regime unter der Führung von Khamenei an.
Wir stehen solidarisch mit ihnen, wenn sie für ihre Menschenrechte kämpfen und die Rufe „jin, jiyan, azadi“ („Frau, Leben, Freiheit“) durch die Straßen hallen.
Wir stehen an der Seite der Frauen, der Kurd*innen, der Belutsch*innen, queerer Menschen und anderer ethnischer Gruppen und Minderheiten, die seit mehr als zwei Wochen unter Lebensgefahr den Kampf auf der Straße führen.
Als Studierendenvertretungen möchten wir unsere Solidarität insbesondere mit den zahlreichen protestierenden Studierenden zum Ausdruck bringen, die sich dem autoritären
und patriarchalen System in den Universitäten und auf der Straße jeden Tag auf unterschiedliche Weise widersetzen.
Wir trauern um die bereits über 200 Menschen¹, die in den letzten zwei Wochen vom Regime ermordet wurden.

¹Quelle: NGO Iran Human Rights am 24.10.2022


Power to the people!

AStA der Fachhochschule Aachen ++ AStA der Fachhochschule Bielefeld ++ AStA der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf ++ AStA der Katholischen Hochschule NRW, Abteilung Köln ++ AStA der Universität Bielefeld ++ AStA der Universität Bonn ++ AStA der Universität Duisburg-Essen ++ AStA der Universität Münster ++ AStA der Hochschule für Musik Detmold ++ AStA der Hochschule Düsseldorf ++ AStA der Hochschule Niederrhein ++ AStA der Technischen Hochschule Köln ++ AStA der Technischen Universität Dortmund ++ AStA der Ruhr- Universität-Bochum ++ Konferenz Sächsischer Studierendenschaft ++ Walter-Krämer-AStA der Uni-Siegen ++ AStA der Hochschule für Musik und Tanz Köln


Ihr seid eine Studierendenvertretung, die das Statement mitunterzeichnen möchte?

Statement des AStA der Uni Bielefeld

Statement zu den sexistischen Aufgaben beim Pub Crawl im Rahmen der Orientierungswoche 2022 der Fachschaft für Wirtschaftswissenschaften


Die Orientierungswochen an den Fakultäten werden seit vielen Jahren von den Fachschaften organisiert. Während dieses wichtige ehrenamtliche Engagement Erstsemester*innen eigentlich ihren Start ins Studium erleichtern soll, fallen die Veranstaltungen leider immer wieder durch übergriffiges Verhalten und sexistische Strukturen auf. Einen aktuellen Höhepunkt stellen die Aufgaben eines sogenannten Pub Crawls der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften dar. Dabei wurden die Erstis unter anderem dazu aufgefordert, folgende Aufgaben zu erfüllen:

● Kneife 5 Männern in den Arsch (Frauen), Gebe 5 Frauen einen Klaps auf den Hinter (Männer)
● Flirte in einer Kneipe mit dem Barkeeper/Service (Die Handynummer gibt 2 Extrapunkte)
● Macht ein Kusskreis (mind 3 Personen)
● Tragt alle Mädels 100 Meter (egal wie!)
● “Sei ein Flitzer!”
● Trinkt einen Bodyshot! (Video als Beweis)
● Sammel in einer Kneipe 5 Küsse auf die Wange von 5 verschiedenen Personen (wenn Mund 5 Punkte)
● Postet in eure Instagram-Story ein Video wie ihr “Layla” von Dj Robin & Schürze singt

Diese Aufforderungen an die betreuten Erstsemester*innen sind ein Aufruf zu sexuellen Übergriffen. Wir fordern eine konsequente und transparente Aufarbeitung der Geschehnisse und nachhaltige Konsequenzen für die Verantwortlichen.

Da die WiWi-Fachschaft dies bereits in ihrem Statement verspricht, sind wir gespannt, welche konkreten Maßnahmen nun beraten werden, um solche Situationen zukünftig zu verhindern. Was in dem Statement der Fachschaft nicht thematisiert wird, ist die Tatsache, dass diese Aufgaben für das Pub Crawl seit mindestens zwei Jahren verwendet wurden. Es kann nicht sein, dass die WiWi Fachschaft aus dem letzten Jahr keine Konsequenzen zog und öffentlicher Druck nötig sein musste, damit der Aufruf zu sexuellen Übergriffen ernst genommen wird. Mit dem Wissen der Tatenlosigkeit können wir das Statement der Fachschaft nicht ernst nehmen.

Das Ereignis reiht sich in Erfahrungen ein, die Erstis seit langem machen. Es kommt immer wieder zu Grenzüberschreitungen gegenüber den jungen Student*innen, von Wetten über sexuelle Handlungen mit Erstsemester*innen, über sexistische und sexualisierende Aufgaben bei Ersti-Veranstaltungen, bis hin zu übergriffigem Verhalten. Insbesondere in der Fachschaftsarbeit liegt hierbei nicht nur auf Grund von Alter und Geschlecht, sondern auch durch die Asymmetrie der unterschiedlichen Funktionen ein Machtgefälle vor. Die erfahrenen Fachschaftsmitglieder haben eine besondere Stellung gegenüber den Erstsemester*innen, die zu oft ausgenutzt wird.

Konsequenzen können und müssen daher nicht allein in der Fachschaft für Wirtschafts-wissenschaften folgen. Die Vorkommnisse in der WiWi-Fachschaft machen eine strukturelle Problematik sichtbar, der dringend begegnet werden muss. In einem ersten Schritt werden wir uns als AStA für verpflichtende und umfassende Awareness-Konzepte auf allen Ersti-Veranstaltungen einsetzen. Dadurch erhoffen wir uns nicht nur einen besseren Schutz für Erstsemesterinnen, sondern auch eine Sensibilisierung innerhalb der Fachschaften für die Thematik.

Wir kämpfen dafür, dass an der Universität ein Klima herrscht, in dem sich alle Studierenden sicher fühlen und stehen solidarisch an der Seite aller Betroffenen.
Sexuelle Belästigung ist eine Straftat. Wenn ihr euch dagegen juristisch wehren wollt, steht unsere Rechtsberatung jederzeit an eurer Seite. Auch das Gleichstellungsreferat des AStA ist für euch jederzeit, auch anonym, ansprechbar.

Für FLINTA* Personen bieten das Feministische Referat und das Café Anaconda geschützte Räume, in denen sich über die Vorfälle ausgetauscht, Unterstützung gefunden und Zeit ohne cis Männer verbracht werden kann.

Unsere Forderungen sind:

● verpflichtende und ausgearbeitete Awareness-Konzepte auf Ersti-Veranstaltungen aller Fachschaften, die offengelegt werden
● sofortiger Ausschluss von Fachschaftsmitgliedern, welche verantwortlich für den Aufruf der sexuellen Übergriffe sind – in diesen und vorherigen Fällen!
● eine detaillierte und transparente Aufarbeitung der Geschehnisse durch die Fachschaft
● ein anonymes Erfassungssystem inklusive Auswertung von sexualisierter Diskriminierung und Gewalt seitens der Universität
● regelmäßige und verpflichtende Sensibilisierungsworkshops für Fachschaftsmitglieder

AStA der Universität Bielefeld

Informationen zum 9€-Ticket

Alle berechtigten Studierenden werden die durch das 9€-Ticket entstandene Vergünstigung erhalten.

Um die Umsetzung zu klären, befinden wir uns in einem stetigen Austausch mit der Universität und den Verkehrsbetrieben.

Auf dieser Seite findet ihr Antworten zu häufigen Fragen und Informationen zum Ablauf der Rückerstattungen.

Wie erfolgt die Rückerstattung?

Die Rückerstattung wird mit eurem Mobilitätsbeitrag, der ein Teil des Semesterbeitrags ist, verrechnet. Im neuen Semester zahlen also alle berechtigten Studierenden einen vergünstigten Semesterbeitrag. Eine direkte Rückerstattung an alle Studierende war aus datenschutzrechtlichen Gründen leider nicht möglich.

Wer ist NICHT berechtigt?

Erst- und Neueinschreiber*innen zum Wintersemester 2022/2023 sowie Studierende, die im Sommersemester 2022 beurlaubt waren und sich zum Wintersemester 2022/2023 zurückmelden wollen, zahlen den regulären Mobilitätsbeitrag.

Ich werde mich zum Wintersemester 2022/2023 exmatrikulieren oder ein Urlaubssemester antreten.

Studierende, die nicht von dem vergünstigten Semesterbeitrag profitieren, werden einen Antrag auf eine direkte Erstattung stellen können. Wegen der großzügigen Rückmeldungsfristen der Universität ist aber leider erst ab Mitte Dezember wirklich klar, wer sich Exmatrikuliert hat oder ein Urlaubssemster antritt.

Wenn wir Erstattungen vor dieser Frist vornähmen, wäre es theoretisch möglich, zweimal vom 9€-Ticket zu profitieren. Man könnte die Erstattung beantragen und sich anschließend innerhalb der großzügigen Rückmeldefrist der Uni vergünstigt zum neuen Semester melden.

Der Antrag für die Rückerstattung für Exmatrikulierte und beurlaubte Studierende kann daher aus rechtlichen Gründen leider erst Anfang des Wintersemester 2022/2023 auf der Seite der Verkehrsgruppe online gehen.

Die Auszahlung erfolgt dann voraussichtlich Ende Dezember oder Anfang Januar.

Neue Informationen werden wir auch weiterhin per Mail und über unsere Website allen Studierenden kommunizieren.

Bei weiteren Fragen kommt gerne in unseren Öffnungszeiten im AStA-Pool vorbei.

Veranstaltungsreihe: „Intersektionale Handlungsstrategien gegen Diskriminierung und Gewalt abseits von Staat und Polizei“

Staat und Polizei folgen einer differenziellen Logik, die Sicherheit für einige Menschen suggeriert, indem andere Menschen kriminalisiert werden. Was tatsächlich geschützt wird, ist die staatliche Ordnung selbst, die Besitzverhältnisse und die damit eng verwobenen kolonialistischen, patriarchalen und kapitalistischen Herrschaftsverhältnisse. Auf diese Weise ist es nicht verwunderlich, dass staatliche Justizsysteme Rechtsverletzungen nicht als zwischenmenschliche Verletzung betrachten sondern als Verletzung des Rechts selbst. Betroffene von Gewalt werden so nicht geschützt, es ist in den allermeisten Fällen irrelevant, was diese sich wünschen und eine Bearbeitung der Verletzung der betroffenen Person(en) findet über das Ende des Gerichtsprozesses hinaus fast gar nicht statt. Diese Verhältnisse lassen Betroffene nicht nur ohnmächtig zurück, sie setzen die Gewalt auch fort. Diese Fortsetzung der Gewalt findet vor allem auch in kriminalisierten Communities statt, wenn die Polizei handelt. Beispiele hierfür reichen von der Umsetzung der Grenzpolitik durch die Bundespolizei und Racial Profiling über die Überwachung und Reglementierung von Sexarbeit oder Deadnaming und andere Gewalt gegen trans* Personen durch den Staat bis hin zum Nichtverurteilen Verantwortlicher bei Fällen sexualisierte Gewalt, wie es im Evangelischen Klinikum Bethel hier in Bielefeld letztes Jahr stattgefunden hat. Sichtbar wird, inwiefern strukturelle Gewalt zwischenmenschliche Gewalt hervorbringt. Außerdem wird sichtbar, wie wichtig die Organisation in Communities ist, die Verantwortungsübernahme in Freund*innenkreisen und Umfeldern und die Etablierung anderer Bearbeitungen von zwischenmenschlicher Gewalt. Bearbeitungen zwischenmenschlicher Gewalt, die nicht mehr Gewalt hervorbringen, benötigen deshalb eine intersektionale Perspektive und damit auch eine Kritik bestehender Gewaltverhältnisse.
Diese Veranstaltungsreihe „Intersektionale Handlungsstrategien gegen Diskriminierung und Gewalt abseits von Staat und Polizei“ will noch einmal explizit an die Spannervorrichtungen auf den Universitätstoiletten vor zwei Jahren anknüpfen. Damals hat die Universität zu spät und bis heute unzureichend informiert. Wegen des Beginns der Pandemie ist ein gesellschaftlicher Aufschrei ausgeblieben. Verändert hat sich seitdem nicht viel.
In der Veranstaltungsreihe werden wir uns anschauen, was für eine Bedeutung Strafe in unserer christlich-dominanten Gesellschaft einnimmt und wen Gefängnisse eigentlich einsperren. Weiterhin wollen wir uns mit Polizeigewalt beschäftigen und wen oder was diese Polizei eigentlich schützt. Weiterhin werden wir betrachten, wie wir uns gegenseitig schützen und unterstützen können, wenn wir Gewalt ausgesetzt sind. Auch werden wir uns mit Konzepten beschäftigen, die Alternativen zu staatlicher Gewalt bilden und die an vielen Stellen in unserer Gesellschaft bereits existieren; nämlich überall dort, wo Menschen gemeinsam, fürsorglich und solidarisch auf die Gewalt reagieren, die passiert.
Coronabedingt ist es eine Voraussetzung für die Teilnahme, dass Menschen sich schnelltesten, bevor sie in die Veranstaltungen kommen. Bitte meldet euch außerdem vorher an. Das könnt ihr über die folgende Mailadresse machen: politische-bildung@asta-bielefeld.deDie Veranstaltungen sind in ihrer Teilnehmer*innenzahl begrenzt. Zu den Workshops sind – abgesehen von dem Selbstbehauptungsworkshop für FLINTA+ Menschen – alle eingeladen. Sie finden in deutscher Lautsprache statt. Die Wege zu den Räumen sind barrierearm. Tatsächlich sind die Nummerierungen und Wege aber schwer nachvollziehbar. Sagt gern Bescheid, wenn ihr irgendwo abgeholt werden wollt. Bei dem Workshop zu Betroffenenunterstützung und Betroffenselbstorganisation wird ein Awarenessteam während und nach dem Workshop für euch ansprechbar sein. Das Awarenessteam wird vom Cafe´ Anaconda gestellt.

Erste Wahlbekanntmachung


Wahl des Studierendenparlaments der Universität Bielefeld vom 27. Juni bis zum 1. Juli 2022


Die Wahl zum 48. Studierendenparlament der Universität Bielefeld findet vom 27. Juni bis zum 1. Juli 2022 täglich zwischen 09:00 und 16:00 Uhr im mittleren Hallendrittel des Universitätshauptgebäudes statt. Für das Studierendenparlament sind 29 Sitze zu vergeben. Wahlvorschläge können bis zum 30. Mai 2022 um 15:00 Uhr dem Wahlleiter z. Hd. im AStA-Sekretariat (L4-121) abgegeben werden. Die Unterlagen für die Wahlvorschläge sind ab sofort zu den Öffnungszeiten im AStA-Sekretariat erhältlich und stehen auf der Seite www.stupa.de zum Herunterladen bereit. Im Sinne des § 12 Abs. 1 LGG-NW ist darauf zu achten, dass Wahlvorschläge in geschlechterparitätischer Repräsentanz eingereicht werden sollen.


Das Studierendenparlament wird von den Mitgliedern der Studierendenschaft in allgemeiner, freier, gleicher und geheimer Wahl nach Listen, die aufgrund von gültigen Wahlvorschlägen aufgestellt werden (Wahllisten), gewählt. Die Wahllisten enthalten die Namen der Kandidierenden. Die Wahl erfolgt unter Verwendung von Wahlurnen.
Briefwahl ist zulässig.


Wahlberechtigt und wählbar sind alle Studierenden, die zum 9. Mai 2022 an der Universität Bielefeld eingeschrieben sind. Genauer sind dies alle Studierenden, die im Verzeichnis der Wähler*innen eingetragen sind. Das Verzeichnis kann vom 16. Mai bis zum 20. Mai 2022 im AStA-Sekretariat (L4-121) während dessen Öffnungszeiten nach Voranmeldung eingesehen werden. Es wird auch telefonisch Auskunft erteilt. Einsprüche gegen die Richtigkeit des Verzeichnisses der Wähler*innen können während der Auslagefrist schriftlich oder zur Niederschrift beim Wahlleiter erklärt werden. Über den Einspruch entscheidet die Wahlkommission.


Ein Antrag auf Briefwahl kann bis zum 18. Juni 2022 12:00 Uhr formlos beim Wahlleiter gestellt werden. Bei anderen Stellen eingehende oder unvollständige Anträge werden nicht berücksichtigt. Die Briefwahlunterlagen werden nach Fertigstellung der Wahlunterlagen, frühestens ab dem 20. Juni 2022 ausgehändigt. Sie sind bis spätestens Freitag, dem 01. Juli 2022, 16:00 Uhr beim Wahlleiter einzureichen.


Die Studierendenschaft bildet einen Wahlkreis. Jede*r Wähler*in hat eine Stimme, die für eine*n Kandidierende*n einer Wahlliste abgegeben wird. Die Sitze im Studierendenparlament werden auf die Wahllisten im Proportionalverfahren nach Hare/Niemeyer nach der Anzahl der für sie abgegebenen Stimmen verteilt. Die dadurch auf die einzelnen Wahllisten entfallenden Sitze werden den in den Wahllisten aufgeführten
Kandidierenden in der Reihenfolge der von ihnen erreichten Stimmenzahl zugeteilt. Bei Stimmengleichheit zwischen Mitgliedern einer Liste entscheidet die Reihenfolge auf der Wahlliste. Bei Stimmengleichheit zwischen mehreren Listen entscheidet die Stimmenmehrheit der einzelnen Kandidierenden. Herrscht im letzten Fall noch Stimmgleichheit, entscheidet der Wahlleiter durch Los. Die Wahlordnung ist im AStA-Sekretariat, im AStA-Pool oder unter www.stupa.de erhältlich. Die Frist zum Einspruch gegen die 2. Wahlbekanntmachung und der Anfechtung der Wahl sind zwei Tage nach
der Veröffentlichung der Wahlbekanntmachungen.

Meiko Pander (Wahlleiter)

First election announcement

Election of the student parliament of the University of Bielefeld from 27 June until 1 July 2022

The election of the 48th student parliament of the University of Bielefeld will take place from Monday 27 June until Friday 1 July 2022 (daily from 9:00h until 16:00h) in the middle part of the central hall of the main building.

There are 29 seats in the student parliament. Proposals for candidates can be submitted until 30 May 2022 15:00h to the electoral office c/o AStA-Sekretariat (L4-121). The documents for the candidate proposals are now available in the AStA-Sekretariat and can be downloaded from www.stupa.de. Proposals are to be submitted in gender balanced representation for the purpose of § 12 Abs. 1 LGG-NW.

The student parliament is elected by the members of the student body in a public, free, equal and secret election according to lists drawn up on the basis of valid electoral proposals (electoral lists). The electoral lists contain the names of the candidates. The election is carried out using ballot boxes. Absentee voting is permitted.

All students who are enrolled at the University of Bielefeld on 9 May 2022 (§ 4 of the election regulations (Wahlordnung der Studierendenschaft der Universität Bielefeld)) are eligible to vote and can be elected. More specifically, these are all students who are registered in the register of voters. This register can be examined from 16 May until 20 May 2022 in the AStA-Sekretariat (L4-121) during the opening hours. Any objections regarding the accuracy of the register of voters may be declared in writing or reported to the returning officer during this same time period. The electoral commission will make a decision about the objection.

A request for an absentee ballot can be made informally to the returning officer by 18 June 2022 at 12:00h. After the finalisation of the electoral documents, the ballot papers will be handed out from 20 June 2022 on at the earliest. They are to be sent to the returning officer by Friday 01 July 2022 at 16:00h.

The student body forms a constituency. Every voter has one vote which he or she gives to a candidate on an electoral list. The seats in the student parliament are distributed among the electoral lists based on the proportion procedure by Hare/Niemeyer according to the number of votes cast for them. The seats thus allotted to the individual electoral lists will be allocated to the candidates listed on the electoral lists in the order of the number of votes they have obtained. In case of a tie between members of a list, the order of the candidates on an electoral list is decisive. In case of a tie between several lists, the majority of votes for the individual candidates is decisive. If there still is a tie, the allocation of seats will be decided by the returning officer by drawing lots.

The election regulations are available in the AStA-Secretatiat, the AStA-Pool or at www.stupa.de.

The period to contest the second election announcement and to appeal the election end two days after the publication of the election announcements.

The German version of this announcement alone shall be legally binding.


Meiko Pander
(returning officer)

Semesterticket wird 9€-Ticket

Liebe Studierenden,

Studierende können mit ihrem Semesterticket im Aktionszeitraum vom 01. Juni bis zum 31. August 2022 deutschlandweit den gesamten öffentlichen Nahverkehr in der 2. Klasse nutzen.

Außerhalb des ursprünglichen regionalen Geltungsbereichs gilt das Ticket dabei als persönlicher Fahrschein für die 2. Klasse. Es muss also kein 9€-Ticket zusätzlich gekauft werden.

Außerdem wird das Semesterticket wohl rückwirkend knapp 77€ günstiger, über die genauen Anrechnungs- bzw. Erstattungsmodalitäten informieren wir sobald hier Klarheit zwischen Verkehrsunternehmen, Bund, Ländern, Uni und der verfassten Studierendenschaft herrscht.

Christian Osinga

Verkehrsgruppe des AStA

Public Climate School 2022

Vom 16. bis 20. Mai findet die Public Climate School statt. Bei der Public Climate School handelt es sich um ein Bildungsprogramm, das von Studierenden der Fridays For Future Bewegung koordiniert und von vielen Wissenschaftler:innen, Expert:innen, Schüler:innen und Lehrer:innen mitgestaltet wird. Sie hat zum Ziel, Bewusstsein und Aufklärung für die herausragende Bedeutung der Klimakrise für eine lebenswerte Zukunft auf dieser Erde zu schaffen und Klimabildung für alle zu ermöglichen.Dieses Jahr haben wir uns mit verschiedenen Gruppen an der Uni zusammengeschlossen und ein breites Programm organisert. Mit dabei sind wir vom AStA, Open Globe, die Karmaleons, BiSustainable, Lili Goes Mental, die Amnesty HSG, die unicef HSG und Students for Future Bielefeld. Einen Zeitplan vom diesjährigen Prgramm findet ihr im beigefügten Dokument.

Wir würden uns freuen wenn ihr euch vor den Präsenzveranstaltungen testen würdet. Zudem gilt bei dem Vortrag von Frau Hornberg am Dienstag FFP2-Maskenpflicht.

Neben unserem lokalen Programm gibt es auch ein Online Programm unter publicclimateschool.de

BieBus

Eine Studentin der Uni Bielefeld hat ein Projekt gestartet und sucht bei der Umsetzung noch Unterstützung! Meldet euch gern bei ihr. Das Projekt ist unabhängig vom AStA der Uni Bielefeld:

„Nicht wenige Studierende haben wie ich zurzeit das Problem, dass sie zur COVID 19-Hochrisikogruppe gehören und daher nicht mit Öffis zur Uni anreisen können. Dies will ich mit BieBus lösen. Mein Projekt BieBus wird aus einer Buslinie mit entsprechend ausgestatteten Bussen (Trennwände, Lüftung, Sicherheitsabstand, Desinfektion usw.) bestehen. Es wird voraussichtlich im WS 22/23 starten. – Ab Ende des SoSe 22 werden Kommiliton*innen und Dozierende, die mitfahren und in der dazugehörigen Selbsthilfegruppe BieBus mitarbeiten wollen, gesucht. Zurzeit befindet sich das Projekt noch in der Aufbauphase, aber tatkräftige Unterstützung oder Anfragen sind jederzeit willkommen. Kontakt: uk-post@gmx.de, Homepage: https://uk-post.jimdosite.com