Der AStA-Pool wird für Notfälle geöffnet

Unter strengen Hygiene-Maßnahmen haben wir beschlossen den AStA-Pool eingeschränkt zu öffnen. Ab dieser Woche wird Dienstags von 12:30 – 14:00 Uhr und Donnerstags von 11:00 – 15:00 könnt ihr uns auf der Galerie in unserem Büro erreichen. Allerdings ist dabei einiges zu beachten:

  • Nur jeweils eine Person darf den Pool betreten
  • Maske/Mundschutz tragen
  • Drucken nur mit Voranmeldung (für Hochschulgruppen)
  • Die Rechner in Pool 2 sind nicht verfügbar

Wir werden geeignete Maßnahmen treffen, um sozialen Kontakt so gut wie möglich zu verringern, uns ist aber auch wichtig darauf hinzuweisen, dass ein Besuch des AStA auf eigene Gefahr stattfindet. Ihr könnt uns alternativ auch über unser Notfalltelefon, über unsere Mail-Adresse, aber auch auf Facebook und Instagram erreichen (siehe Impressum). Wir geben unser bestes euch in diesen Zeiten angemessen zu vertreten und euch jeden Service zukommen zu lassen, den ihr benötigt.

Änderung der Sozialdarlehensordnung

Ab dem 1.Mai 2020 wird es möglich sein, ein Sozialdarlehen in Höhe von maximal 1000€ zu beantragen. Diese Erhöhung gilt bis zum 31.12.2020 und soll Studierenden in finanziellen Notlagen, insbesondere durch das Coronavirus zu Hilfe kommen.

Außerhalb von durch Corona geprägte Zeiten wurde das Sozialdarlehen auf maximal 800€ erhöht, um sich den in den letzten Jahren stark gestiegenen Kosten der Lebenshaltung und studienrelevanten Faktoren anzupassen.

Weitere Informationen gibt es wie gewohnt beim Sozialreferat des AStAs, welches euch per Mail unter soziales@asta-bielefeld.de gerne berät.

English below:

As per decision of yesterday, the AStA social loan is increased to 1000€ because of the Corona crisis. The amount is heightened to allow students, who lost their jobs due to the pandemic, to help relieve their financial losses in order to support a successful semester. This regularization will be in force from the first of May 2020 until the end of the year.

Other than that, the ordinary social loan is permanently increased to 800€ max. to support the increasing costs of living.

Please contact our social department for more information. They are available solely via mail, due to the virus:

soziales@asta-bielefeld.de

Stellungnahme zu den angestrebten Änderungen des Hochschulgesetzes

Bielefeld, den 14.04.2020

Bezüglich der anstehenden Veränderungen des Hochschulgesetzes in NRW schließt sich der AStA der Uni Bielefeld den Forderungen und Äußerungen des offenen Briefs des LAT NRW an.

Auch wir erachten die angestrebten Änderungen des Hochschulgesetzes innerhalb der Periode der Pandemie als äußerst problematisch und fragwürdig. Nachdem im vergangenen Jahr, wie auch vom LAT kritisiert, das Hochschulgesetz bereits mit vielen kritischen Punkten verabschiedet wurde, werden nun weitere Verordnungen angestrebt, die für Studierende erhebliche Probleme hervorbringen können! Unter anderem kritisieren wir (ebenso wie das LAT) stark den Eingriff in die Autonomie der Studierendenschaft. Dem Rektorat bzw. der Hochschule sollte es nicht gestattet sein, in die Satzungen der Studierendenschaft einzugreifen und diese nach Belieben zu ändern!

Innerhalb des Gesetzesentwurfs wird an verschiedensten Stellen betont, dass das jeweilige Rektorat bzw. die Hochschule die Entscheidungsmacht erhält, Satzungen und Ordnungen (bspw. Prüfungsordnungen) zu verändern und anzupassen. Unter der Prämisse, diese Änderungen würden den Hochschulen durch diese Krise helfen, werden Beschlüsse gefasst, die einen erheblichen Einfluss auf das Studium haben können/werden. Auch dies ist für uns ein nicht akzeptabler Eingriff in die demokratischen Grundsätze der Hochschulen. So werden den Rektoraten in §7 (Prüfungen und Prüfungsordnungen) erhebliche Befugnisse erteilt. Unter der Anordnung „Die Hochschule kann von den Prüfungsordnungen abweichende Regelungen(…) treffen“ stehen neun Möglichkeiten, wo, wie und in welchem Maße Änderungen durchgeführt werden können. Liest man diese Unterpunkte, wird schnell deutlich, dass der Hochschule die absolute Macht über die Satzungen und (Prüfungs-) Ordnungen der Hochschule gewährt werden. Geregelt werden darunter unter Anderem: die Wiederholbarkeit von Prüfungen, die Folgen bei Verstößen, die Teilnahmevoraussetzungen für Prüfungen und die Prüfungsverfahren an sich.

Neben der Tatsache, dass die Änderungen inhaltlich nicht akzeptabel sind, erscheinen uns die Änderungen zur Anerkennung von Leistungen und die Änderungen zur Einschreibung neuer Studierender als nicht notwendig. Ähnlich schreibt das LAT: „Des Weiteren bleibt die Regierung die Begründung, warum Akkreditierung, Einschreibung und Anerkennungsverfahren geändert werden müssen, auch in der Erklärung des Gesetzes schuldig und lässt uns verständnislos gegenüber der Notwendigkeit dieser Möglichkeit.“

Hinsichtlich der Arbeit des Studierendenausschusses besagt diese Verordnung außerdem, dass das Rektorat sowohl den Zeitpunkt unserer Wahlen (§4 Absatz 3) verschieben darf, als auch, dass diese neuen Verordnungen über der normalerweise geltenden Satzung des Studierendenausschusses stehen (§ 15): „Die Bestimmungen dieser Verordnung gehen widersprechenden Regelungen in den Ordnungen oder Geschäftsordnungen der Hochschule und den Satzungen der Studierendenschaft vor.“ (§ 15)

Einen solchen Einschnitt in die Arbeit der gewählten Studierendenschaft hinterfragen und kritisieren wir ebenfalls! Wir erkennen hierin keinerlei Notwendigkeit und erkennen lediglich, dass dies ein Einschnitt in die unabhängige Arbeit der Studierendenvertretung darstellt.

Der 46. AStA der Universität Bielefeld

Stellungnahme des AStA der Uni Bielefeld zum Umgang der Hochschule mit der Covid-19 Pandemie

Angesichts der aktuellen Situation und den Entwicklungen rund um die Corona-Pandemie, ist auch der Hochschulalltag unterbrochen bzw. sind auch im Bildungsbereich weitreichende Einschränkungen zu erkennen. Von Seiten des Landes und des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft gibt es grobe Regelungen und Anregungen, die alle Hochschulen und Universitäten umsetzen sollen. In der Stellungnahme vom 7.4. heißt es, das Semester soll als sogenanntes „Online-Semester“ voraussichtlich am 20.4. 20 starten und dass sowohl Dozierende als auch Studierende sehr motiviert seien, sich dieser Herausforderung zu stellen. Was fehlt sind jedoch klare Vorschläge, die allen Mitgliedern der Hochschulen helfen mit dieser Ausnahmesituation umzugehen. Stattdessen sind die Pressemitteilungen sowohl von Landesebene als auch von Uni Ebene sehr vage gehalten und beinhalten wenig konkrete Vorschläge.

Als positiv erachten wir die Aussage der Kultusministerkonferenz, in der es um die Absicherungen von Studierenden geht: „Studentinnen und Studenten, die keine oder nicht alle vorgesehenen Leistungen aufgrund der Folgen der Covid-19-Pandemie und dem damit eingeschränkten Lehrangebot erbringen können, sollen grundsätzlich keine Nachteile hinsichtlich Regelungen, welche zum Beispiel die Regelstudienzeiten aufgreifen, erfahren. Die Länder werden sich beim Bund dafür einsetzen, dass beispielsweise beim BAföG, dem Kindergeld oder der Krankenversicherung flexible Regelungen gefunden werden, die den Lebenswirklichkeiten der Studentinnen und Studenten in Zeiten der Covid-19-Pandemie gerecht werden.“

An der Uni Bielefeld erkennen wir, genau wie einige Fachschaften, im Umgang mit der aktuellen Lage einige Probleme, welchen sich die Hochschulleitung noch nicht angenommen hat, bzw. zu wenig Beachtung finden. So fehlt es an vielen Stellen an technischer Infrastruktur, welche digitale Lehre unmöglich macht oder machen kann. Hinzu kommt, dass viele Dozierende noch nicht auf digitale Lehre umgestiegen sind oder auch selbst Probleme damit haben. Viele Studierende erreichen ihre Dozierenden nicht mehr oder nur sehr schlecht, was die Unsicherheiten bei ihnen nur noch größer werden lässt. Ohne einen Austausch mit den Dozierenden direkt oder ohne Aussagen der Fakultäten/ des Rektorats hängen wir Studis quasi in der Luft.

Die Lehre soll digital stattfinden und allen die Möglichkeit geben, so trotzdem an den Veranstaltungen teilzunehmen und wie gewohnt Leistungen zu erbringen. Für alle die, die ein sicheres Zuhause, einen Computer, eine gute Internetverbindung und genügend Ressourcen
haben, ist dies möglich und teilweise sogar ohne große Probleme machbar. Daneben stehen aber all die anderen Menschen, die von der Pandemie stärker betroffen sind, weil sie: Angehörige pflegen, Kinder betreuen, in unsicheren Wohnverhältnissen leben, keinen Zugang zu einem internetfähigen (eigenen) Computer haben und ihnen somit Home-Office nicht möglich ist, sie jetzt anderweitig ihren Lebensunterhalt stemmen müssen und weniger Zeitressourcen haben für das Studium oder vieles weitere. All diesen Menschen wird es gerade sehr erschwert, das Studium fortzuführen. Wir sehen die Hochschulen in der Pflicht, allen Studierenden das studieren zu ermöglichen und sie in einer Krisensituation wie dieser zu unterstützen.

Auf der Homepage der Uni Bielefeld heißt es beispielsweise: „Sollte die Bearbeitung einer Abschlussarbeit aufgrund der Beachtung von Corona Maßnahmen objektiv unmöglich sein …“ können Fristen ausgesetzt werden. Diese objektive Unmöglichkeit bezieht sich dabei lediglich auf einen Nicht-Zugang zu Räumen, Kinderbetreuung wird daneben als Erschwerung betrachtet. (http://ekvv.uni-bielefeld.de/wiki/en/Coronavirus_-_Leistungen_f%C3%BCr_das_Studium) Was eine objektive Unmöglichkeit ist und was nicht, entscheidet unserer Ansicht nach allerdings nicht die Uni oder die Betreuer*in der Arbeit. Es gibt enorm viele Gründe, die gerade auftauchen und die von der Uni nicht als relevant gesehen werden, die aber Beachtung und Berücksichtigung verdienen! Ein weiteres Beispiel ist die Aufforderung an Dozierende Kulanz zu zeigen, wenn es um Fristen geht. Auf der Uni Homepage steht: „Elektronische Erbringung erfolgt nur im allseitigen Einvernehmen – auch der Studierenden.“ Aber was passiert, wenn die dozierende Person nicht zustimmt? Unter anderem aus diesen Gründen fordern wir die Unileitung zu folgenden Maßnahmen auf:

  • Schaffen Sie einheitliche Regelungen. Dozierende sollten nicht individuell entscheiden können, wie und innerhalb welcher Frist Prüfungsleistungen abgegeben werden müssen. Dozierende, wie Studierende benötigen in diesen Zeiten klare Verbindlichkeiten, nach denen sie sich richten können. Ansonsten entstehen für viele Studierende enorme Nachteile. Zu diesen Regelungen zählt das Aussetzen von Fristen, sowie klare Möglichkeiten wie Leistungen erbracht werden können. Es ist unserer Meinung nach die Aufgabe der Uni-Leitung diese festzulegen.
  • Einführung eines Nicht-Semesters. Es wird an vielen Stellen debattiert, ob dieses Sommersemester als Nicht-Semester ablaufen soll, dies begrüßen wir sehr. Es wäre eine Möglichkeit für die Universität die Lehrangebote dort wo es möglich ist digital stattfinden zu lassen, ohne dass Studierenden, welche anderweitige Verpflichtungen haben, erwerbstätig sind, oder visums- und aufenthaltsrechtliche Auflagen haben ein Nachteil entsteht. Wir brauchen eine Aussetzung der Regelstudienzeit! Wie es in dieser Petition gefordert wird: https://www.nichtsemester.de/cbxpetition/offener-brief/
  • Finanzielle Soforthilfe für alle Studierende in Not – jetzt! Viele Studierende arbeiten neben dem Studium in der Gastronomie, dem Einzelhandel oder anderen beruflichen Richtungen, die nicht „systemrelevant“ sind und werden seit den Schließungen nicht mehr bezahlt. Wir fordern die Uni-Leitung auf, finanzielle Unterstützungen einzurichten. Studierende sollten nicht aus finanzieller Not heraus ihr Studium nicht beenden können!
  • Schaffen Sie sichere Alternativen für die Online-Lehre. Plattformen wie Zoom weisen erhebliche Sicherheitslücken auf, denen sich die Mitglieder der Uni nicht aussetzen sollten.

Es darf nicht in Vergessenheit geraten, dass viele Mitglieder der Uni (insbesondere Studierende) von der Pandemie stark betroffen sind und sie aktuell große Existenzängste haben. Eine wenig konkrete Handhabung seitens der Uni erschwert ihnen die Situation zusätzlich. Den Studis soll es ermöglicht werden, weniger Leistungen zu erbringen ohne negative Konsequenzen fürchten zu müssen.

Studieren in der Pandemie: FAQs für Studierende

Wir empfehlen euch die Seite des deutschen Studentenwerkes anzuschauen, dort werden alle wichtigen Fragen zum Thema Studium und Corona-Pandemie beantwortet! Den Link findet ihr hier.

Wir weisen an dieser Stelle auch auf unser Sozialdarlehen hin. Der zinslose Kredit von bis zu 600€ kann euch in schwierigen Zeiten helfen! Wie man diesen bekommt, und was vorausgesetzt wird, findet ihr hier.

Fristverlängerung von Hausarbeiten – Dozierende sollen Kulanz zeigen!

Liebe Studierende,
Wenn ihr Probleme habt mit euren Hausarbeiten (z.B. ihr erreicht die Dozierenden nicht, der/die Dozierende bewilligt keine Verlängerung ) meldet euch bei uns entweder per Mail an: hopo@asta-bielefeld.de und per Telefon sind wir unter der 0176/52735792 erreichbar. Die Dozierenden sind von der Universität dazu angehalten Kulanz zu zeigen und Fristverlängerungen einzuwilligen! Falls es doch Probleme gibt, wir sind für euch da.

Maßnahmen bezüglich des Corona – Virus:

Aufgrund des Corona – Virus sind alle Beratungen und sonstige Services des nur eingeschränkt verfügbar. Die Maßnahmen sehen wie folgt aus:

  • AStA-Pool: Geöffnet Di 12:30 – 14:00, Do 11:00 – 14:00, per Mail erreichbar unter: info@asta-bielefeld und per Telefon unter der 017652735792 erreichbar. Jedes Referat ist außerdem weiterhin per Mail erreichbar
  • AStA-Sekretariat: Auf Nachfrage geöffnet, bitte Mail (und auch alles weitere) an: sekretariat@asta-bielefeld.de; Außerdem am 18.03 um 12:00 kurzfristig geöffnet
  • Sozialreferat (auch Sozialdarlehen): Geschlossen, per Mail erreichbar unter: soziales@asta-bielefeld.de
  • BAföG-Beratung: Geschlossen, per Mail erreichbar unter: beratung-b@asta-bielefeld.de
  • Rechtsberatung: 07.05 & 28.05.2020, 12:15 – 13:45 :persönliche Beratung in L4-128 oder unter der Durchwahl 0521 106 3435; Am 14.05.2020 nur telefonische Beratung (Nummer bitte im Sekretariat erfragen)
  • SchuldnerInnenberatung: Geschlossen, per Mail erreichbar unter: a.neudeck@schuldnerhilfe-bielefeld.de und per Telefon unter: 0521-32926564
  • Aufenthaltsrechtliche Beratung: Geschlossen, per Mail erreichbar unter: beratung-auf@asta-bielefeld.de
  • Verkehrsgruppe: Geschlossen, per Mail erreichbar unter: asta.verkehrsgruppe@uni-bielefeld.de
  • Rad(t)schlag: Geschlossen
  • ISR: Geschlossen, per Mail erreichbar unter: isr@uni-bielefeld.de