Veränderte Öffnungszeiten in den Semesterferien

In den Semesterferien hat der AStA-Pool veränderte Öffnungszeiten. Wir sind Montags bis Donnerstags von 10 bis 14 Uhr für euch da. In den Zeiten erreicht ihr uns auch unter 0521/106 3423 und natürlich per Mail.

Bitte beachtet: Im Pool herrscht weiterhin Maskenpflicht und es dürfen maximal fünf Personen im Pool sein!

Bestätigung eines weiteren Coronasemesters

Die Landesregierung hat entschieden, dass sich auch in NRW die individualisierte Regelstudienzeit im aktuellen WiSe 21/22 um ein Semester verlängert. Die dazu nötige Änderung der Corona-Epidemie-Hochschulverordnung soll in den kommenden Tagen in Kraft treten.


Was kann das für euch bezüglich Studium und BAföG beraten?

  • mehr Zeit für euer Studium
  • mehr Zeit, bis ihr den Leistungsnachweis erbringen müsst
  • mehr Zeit für einen Studiengangswechsel
    Wenn ihr wissen wollt, wie sich diese Entscheidung auf euren Einzelfall auswirkt, berät euch die BAföG-Beratung gerne

Alle Informationen findet ihr hier https://www.mkw.nrw/presse/regelstudienzeit

Dritte Auszahlung des Corona-Nothilfefonds für Studierende in prekärer Lage

Zum dritten Mal hat der Allgemeine Studierendenausschuss der Universität Bielefeld im Zuge des „Corona-Nothilfefonds“ nun Geld an Studierende in finanzieller Notlage verteilt. Durch eine Spende des Studierendenwerks können nochmal jeweils 500€ an 119 Studierende überwiesen werden.

Der im September 2020 durch die Universitätsgesellschaft und den Allgemeinen Studierendenausschuss ins Leben gerufene Nothilfefonds konnte somit insgesamt 374 Studierende durch Spendeneinnahmen in Höhe von 187.000€ unterstützen. Er konnte damit gezielt Studierenden unter die Arme greifen, die durch die Corona-Pandemie in finanzielle Not geraten sind. Der Bedarf ist weiterhin hoch, wie die vielen eingegangenen Anträge gezeigt haben.

„Wir hoffen so vor allem auch Studierende etwas entlastet haben zu können, die sonst oft durchs Raster fallen, wie z.B. internationale Studierende oder Eltern.“, sagt Maximilian Hampel, Vorsitzender des AStAs, „eine dauerhafte Lösung ist das aber natürlich für die betroffenen Studierenden nicht. Im Gegenteil: Das erste Ausschlusskriterium war das durchschnittliche Monatseinkommen. Mit unter 550€ leben die Personen dauerhaft deutlich unter dem Existenzminimum. Wie es für sie in den nächsten Monaten weitergehen soll, ist häufig völlig unklar. Die Politik versagt weiterhin komplett dabei Studierende in dieser Pandemie zu unterstützen.“

Viele haben in Zeit der Pandemie ihre Nebenjobs verloren, z.B. durch die Schließung von Clubs, Bars und Geschäften. Die immer weiter ansteigenden Inzidenzen und die neue Omikron-Variante führen nicht nur zu einem angespannten Markt für Studi-Jobs, sondern auch zu Verschärfungen der Maßnahmen an der Universität.

„Die Annahme, dass es ein ‚normales‘ Semester für die Studierenden gäbe, ist Augenwischerei. Die zusätzlichen psychischen und finanziellen Belastungen während der Pandemie sind auch für Studierende enorm.“, sagt Ida Latendorf, Vorsitzende des AStAs, „BAföG ist bei Weitem nicht für alle zugänglich und andere Ansprüche auf Sozialleistungen gibt es in der Regel nicht. Für Studierende braucht es endlich Sicherheit, um nicht in die Exmatrikulation oder den gesundheitlichen Zusammenbruch getrieben zu werden.“

Der AStA schließt sich damit den Forderungen der Bundesstudierendenvertretung nach einem erneuten Solidarsemester an. Das bedeutet unter anderem die Nicht-Anrechnung von Prüfungsversuchen und die Verlängerung der Regelstudienzeit, um ein weiteres Semester – womit die Möglichkeit verbunden wäre auch ein halbes Jahr länger BAföG zu erhalten.

Online-Vortragsreihe mit dem AK Asyl


vom 09. November bis 14. Dezember 2021 organisiert der Allgemeine Studierendenausschuss (AStA) der Universität Bielefeld in Kooperation mit dem AK Asyl e.V. Bielefeld eine Online-Vortragsreihe zu „Fragen des Aufenthalts und Asyls im Hinblick auf aktuelle Herausforderungen“.

In dieser Vortragsreihe werden Mitarbeiter der AK Asyl mit euch einige Fragen im Ausländerrecht thematisieren und die Möglichkeit bieten gemeinsam zu diskutieren:

1. Europäisches Asylpolitik am 09.11.2021 um 18 Uhr – mit Özkan Aksoy & Tobias Reher (Anmeldefrist am 05.11.2021)

2. Das Asylverfahren während der Pandemie am 16.11.2021 um 18 Uhr – mit Katharina Bracke & Paulina Müller (Anmeldefrist am 12.11.2021)

3. Möglichkeiten des Bleiberechts? am 23.11.2021 um 18 Uhr – mit Tobias Reher & Asser Nafie (Anmeldefrist am 19.11.2021)

4. Aufenthaltsverfestigung bei ausländischen Studierenden am 30.11.2021 um 18 Uhr – mit Asser Nafie & Özkan Aksoy (Anmeldefrist am 26.11.2021)

5. Sozialarbeit mit Geflüchteten am 07.12.2021 um 18 Uhr – mit Kristin Nahrmann & Tobias Reher (Anmeldefrist am 03.12.2021)

6. Aufenthaltsrecht in Coronazeiten am 14.12.2021 um 18 Uhr – mit Özkan Aksoy & Asser Nafie (Anmeldefrist am 10.12.2021)

Die Teilnahme an den Vorträgen ist gebührenfrei, erfordert jedoch eine vorherige Anmeldung bis zum o.g. Anmeldefrist. Zur Anmeldung senden Sie bitte Ihren Namen und Studiengang mit der Auswahl der gewünschten Veranstaltung(en) an: beratung-auf@asta-bielefeld.de. Sie erhalten dann per E-Mail kurz vor dem jeweiligen Vortrag die Einladung mit den Zugangsinfos.

Umgang mit Corona Infektionen an der Uni Bielefeld

In den letzten Wochen kam es bereits dazu, dass Corona-Positive Studierende an Lehrveranstaltungen teilgenommen haben. Im Falle von Infektionen, wird von der Universität nicht mehr, wie in der Vergangenheit, breit über den Veranstaltungsverteiler im eKVV informiert. Stattdessen werden nur Teilnehmer*innen der betreffenden Lehrveranstaltungen über Infektionen informiert, die sich per QR Code an dem jeweiligen Tag im Veranstaltungsraum registriert haben. Gerade mit den aktuell stark steigenden Infektionszahlen, finden wir es wichtig, dass alle Studierenden in einer Veranstaltung informiert werden und nicht nur jene die sich per QR Code registriert haben. Da Lehrende weiterhin über Corona-Infektionen in ihren Veranstaltungen informiert werden und sie dies über das eKVV an die Studierenden weiterleiten können, bitten wir die Lehrenden dies auch wirklich zu tun. Zudem empfehlen wir euch, den Studierenden, sich immer über die QR Codes zu registrieren, um informiert zu werden. Wir halten das neue Verfahren der Uni für grob fahrlässig, da es kein sicheres Studieren ermöglicht. Auch gerade in dem Kontext, dass die Uni trotz stark steigender Zahlen am aktuellen Hybridsemester festhalten möchte, erscheint es uns wichtig nochmals darauf hinzuweisen, dass Lehrende seitens der Uni dazu angehalten sind hybride Lehrveranstaltungen zu ermöglichen. Ihr könnt eure Lehrenden also ansprechen und nach hybriden Alternativen zu Präsenzveranstaltungen fragen, wenn ihr euch unsicher fühlt. Falls es dabei zu Problemen kommt, könnt ihr euch gerne jederzeit an den AStA wenden.

Die letzte Runde des Corona-Nothilfefonds startet jetzt!

Der Corona-Nothilfefonds des Allgemeinen Studierendenausschuss (AStA) geht in die letzte Runde! Durch weitere Spenden können wir wieder 115 Studis mit einer Einmalzahlung von 500€ helfen.

Nach über anderthalb Jahren Pandemie ist durch die Impfungen endlich Licht am Ende des Tunnels. Dennoch hat sich die Situation für Studierende nur wenig verbessert. Auch wenn im Sommer wieder reichlich Nebenjobs verfügbar waren, haben viele weiterhin finanzielle Probleme. Deshalb haben wir den Nothilfefonds eingerichtet, um euch in diesen finanziell schwierigen Zeiten zu unterstützen.

Ihr könnt euch ab sofort bis einschließlich 21.November bewerben! Alles Wichtige zur Bewerbung, die Kriterien und die Dokumente findet ihr unter https://asta-bielefeld.de/asta/corona-nothilfefonds/
Die Auszahlungen beginnen voraussichtlich ab 06. Dezember.

Bei weiteren Fragen schreibt uns unter nothilfe@asta-bielefeld.de oder ruft uns an unter 0521/106-3423 (Öffnungszeiten: 10:00  – 16:00, Fr: 10:00 – 14:00 Uhr).

Liebe Grüße

euer AStA

Wir öffnen wieder!

Pünktlich zum neuen Semester können wir nach anderthalb Jahren endlich wieder unseren AStA-Pool aufschließen und euch Herzlich Willkommen heißen!

Wir sind von Montag-Donnerstag von 10-16 Uhr für euch da, am Freitag von 10-14 Uhr.

Und auch unsere Notfallnummer hat erst einmal ausgedient. Das bedeutet ihr erreicht uns unter der gewohnten Nummer 0521/106 3423 während unserer Öffnungszeiten.

Doch so schön es auch ist, Corona ist noch nicht vorbei und es gibt einiges zu beachten: Es herrscht Maskenpflicht bei uns und nur maximal fünf Personen dürfen im Pool sein!

Wir freuen uns auf euch!

Studienassistenz (M/W/D) ab dem 01.10.2021 gesucht

Jonas sucht eine Stelle für eine Studienassistenz:

„Mein Name ist Jonas Schlingmann. Ich bin 18 Jahre alt und werde ab dem 01.10.2021
Rechtswissenschaften an der Universität Bielefeld studieren.
Seit meinem 10. Lebensjahr bin ich krankheitsbedingt vollständig erblindet. Damit ich ein
chancengleiches Studium aufnehmen kann, bedarf es für mich der Unterstützung einer Studienassistenz.
Ich selber arbeite in meinem Studium mit einem Laptop der über die Software Jaws 18.0 als
Sprachausgabe und einer dazugehörigen Braillezeile verfügt. Grundsätzlich erledige ich alle
meine Arbeiten digital (häufig in Word).

Der Tätigkeitsbereich dieser Studienassistenz würde folgende Aspekte umfassen:

  • Orientierungshilfe innerhalb des Universitätsgebäudes (ca. 10 Wochenstunden) Dieser Punkt umfasst die Orientierung innerhalb des Universitätsgebäudes (Abholung morgens an einem vereinbarten Punkt, Begleitung zu Hörsälen, Begleitung zur Mensa, Begleitung zu Lernräumlichkeiten, Begleitung zu Seminarräumen, Begleitung zu Büros/Sekretariaten, Begleitung zu Toiletten, Begleitung und Orientierung in der Bibliothek, Begleitung zu weiteren Einrichtungen der Universität Bielefeld). Die Studienassistenz soll außerdem die Unterstützung bieten, in Hörsälen einen geeigneten Platz zu finden, der bspw. über Steckdosen für den Laptop (als Hilfsmittel) verfügt.
  • Aufbereitung von nicht barrierefreiem Lehrmaterial (ca. 12 Wochenstunden) Lehrmaterial, welches von der Fakultät für Rechtswissenschaften der Universität Bielefeld zur Verfügung gestellt wird, jedoch nicht barrierefrei ist, soll durch die Studienassistenz aufbereitet werden. Hierzu zählen u.a. das Entfernen von Graphiken und Bildern, die in Power-Point-Präsentationen der Vorlesungen eingefügt sind, aber von meiner Software für Barrierefreiheit nicht gelesen werden können und dadurch der Orientierung innerhalb der Präsentation entgegenstehen. Auch das Entfernen von häufigen und für einen Blinden auf der Braillezeile irritierende Auftreten von Markierungen (Farbig, Pfeile, Graphiken, Bilder, Animationen, keine standardisierten Tabellen, etc.) muss für mich übernommen werden. Zusätzlich ist das spätere Erläutern von Graphiken und Bildern nach der Vorlesung durch die Studienassistenz vorzunehmen. Ebenfalls müssen Dokumente, die nicht digital vorliegen (z. B. Kopien aus Büchern) entsprechend in ein für meine Software für Barrierefreiheit lesbares Word-Dokument durch die Studienassistenz digitalisiert werden. Abschließend sind Formate wie JPG, PNG, in Teilen auch PDF, etc. durch meine Software für Barrierefreiheit nicht lesbar und müssen durch die Studienassistenz modifiziert und in ein für meine Software für Barrierefreiheit lesbares Format (docx, doc, xlsx, xls, pptx, ppt) umgewandelt werden.
  • Vorlesen aus nicht vorliegenden Lehrwerken (ca. 8 Wochenstunden) Viele der für das Studium relevanten Lehrwerke liegen mir in einer für mich lesbaren Form vor (digital als Word-Dokument). Jedoch gibt es häufig Auszüge aus Literatur, die nur in der hauseigenen Bibliothek vorhanden sind, die aber ebenfalls für das weitere Studium relevant sind. Hier ist die Unterstützung durch eine Studienassistenz in Form des Vorlesens aus der entsprechenden Literatur erforderlich (evtl. auch Digitalisierung einzelner Passagen der Literatur). Es ist ebenfalls notwendig, dass die Studienassistenz bspw. auf meine Bitte Paragrafen in Gesetzestexten nachschlägt und vorliest.

Zudem sind folgende Punkte für die Studienassistenz wichtig:
•Sehr gute Kenntnisse des Deutschen in Schrift und Wort
•Sehr gute Kenntnisse in Microsoft Office, Windows, PDF-Readern, der Internetrecherche sowie dem grundsätzlichen Umgang mit einem Computer

Die Gesamtstundenanzahl der Studienassistenz beläuft sich auf ca. 30 Wochenstunden, diejeweils mit dem derzeitigen Mindestlohn von 9,50€ von mir ausgezahlt werden. In der Vorlesungsfreien Zeit sind jedoch nur 25 der 30 Stunden fällig.

Die Stelle wird zunächst vom 01.10.2021 bis zum 31.03.2022 befristet mit der Option zur
Verlängerung bis zum 30.09.2022. Die Studienassistenz wird entweder als Honorarkraft bezahlt oder über die Minijob-Zentrale angemeldet.


Über ein Motivationsschreiben mit Vorstellung zur Person in schriftlicher Form als Word-
Dokument bis zum 26.09.2021 an jonas.schlingmann@uni-bielefeld.de würde ich mich sehr
freuen.“

Der Corona-Nothilfefonds geht in eine neue Runde!

+++english version below+++Unser Corona-Nothilfefonds geht in eine neue Runde! Durch neue Spenden können wir weiteren 115 Studis mit einer Einmalzahlung von 500€ helfen.

Nach über einem Jahr der Pandemie hat sich die prekäre Situation für Studierende nur wenig verbessert. Auch wenn im Sommer wieder reichlich Nebenjobs verfügbar sind, haben viele weiterhin finanzielle Probleme. Deshalb haben wir den Nothilfefonds eingerichtet, um euch in diesen finanziell schwierigen Zeiten zu unterstützen.

Ihr könnt euch ab sofort bis zum 22. Juli bewerben! Alles Wichtige zur Bewerbung, die Kriterien und die Dokumente findet ihr unter https://asta-bielefeld.de/asta/corona-nothilfefonds/ oder in der Menü-Leiste unter dem Button „Nothilfefonds“

Die Auszahlungen beginnen voraussichtlich ab 06. August.

Bei weiteren Fragen schreibt uns unter nothilfe@asta-bielefeld.de oder ruft uns an unter 0176/52735792 (Sprechzeiten von 11:00  – 15:00)

+++english version+++

Our Corona emergency fund goes into a new round! New donations will allow us to help another 115 students with a one-time payment of 500€.

After more than a year of the pandemic, the precarious situation for students has improved only slightly. Even with plenty of temporary jobs available again this summer, many continue to face financial problems. That is why we have established the Emergency Assistance Fund to help you during these financially difficult times.

You can apply now through July 22! All important information about the application, the criteria and the documents can be found at https://asta-bielefeld.de/asta/corona-nothilfefonds/ or in the menu bar under the button „Emergency Fund“.

The disbursements are expected to start from 06 August.

For further questions write us at nothilfe@asta-bielefeld.de“ or call us at 0176/52735792 (office hours 11:00 – 15:00)