Informationen zur Anwesenheitspflicht

Anwesenheitspflichten an der Uni Bielefeld

Nachdem es vermehrt Vorfälle in Seminaren gegeben hat, wo Kontrollen zur Anwesenheit durchgeführt wurden, wollen wir euch hier einen Überblick geben, was Dozierenden erlaubt ist und was nicht:

Grundsätzlich gilt im Bielefelder Studienmodell, dass es keine allgemeine Anwesenheitspflicht in Lehrveranstaltungen gibt. Das bedeutet, dass eure Anwesenheit in Seminaren und Vorlesungen in den meisten Fällen nicht verpflichtend ist.

Dennoch erreichen uns vermehrt Anfragen von Studierenden, die von Dozierenden zur Anwesenheit verpflichtet werden. Daher möchten wir euch einmal erklären, wann eine Anwesenheitspflicht an der Uni Bielefeld tatsächlich besteht und welche Rechte ihr habt.

Wann gibt es eine Anwesenheitspflicht?

  • Eine Anwesenheitspflicht kann nur dann bestehen, wenn sie explizit in der Modulbeschreibung als verpflichtende Studienleistung ausgewiesen ist.
  • Dabei muss sich die Anwesenheitspflicht aus der konkreten Form der Studienleistung ableiten.
  • Beispielsweise kann die Anwesenheitspflicht für eine Sitzung zur Erbringung der Studienleistung wie „Diskussionsleitung“ oder „Präsentation“ gerechtfertigt sein, da diese Leistungen nur vor Ort erbracht werden können.
  • Dozierende können euch in der Regel nicht verwehren, eine Studienleistung zu erhalten, weil ich nicht an ausreichend Sitzungen teilgenommen habt.
  • Eine reine Anwesenheitspflicht, ohne Bezug zu einer konkreten Studienleistung, ist im Bielefelder Studienmodell nicht vorgesehen und daher nicht zulässig.
  • Ausnahmen bestehen für einige Studiengänge wie Lehramt und Medizin, in denen es aufgrund gesetzlicher Ausbildungsvorschriften Anwesenheitspflichten geben kann. Diese sind dann aber auch in der Modulbeschreibung als Studienleistung definiert. Auch Seminare der Sportpraxis können mit Anwesenheitspflichten belegt werden.

Was ist mit Anwesenheitslisten?

  • Lehrende dürfen für sich festhalten, wer wann welche Studienleistung erbracht hat. Dabei dürfen sie auch notieren, ob eine Leistung in Anwesenheit erbracht wurde.
  • Anwesenheitslisten, die die Namen aller Studierenden enthalten und von diesen zur Kontrolle der Anwesenheit unterschrieben werden müssen, sind datenschutzrechtlich bedenklich und im Studienmodell nicht vorgesehen. Wenn dies in euren Seminaren der Fall ist, wendet euch gerne vertraulich an den AStA (hopo@asta-bielefeld.de)
  • Grundsätzlich gilt auch: Aus datenschutzrechtlichen Gründen gibt es von Seiten der Lehrenden keinen Anspruch, im Krankheitsfall auf das Vorliegen eines Attests zu bestehen. Dieses Recht steht exklusiv dem Prüfungsamt bei Abmeldung von Prüfungen zu.

Was tun bei Problemen?

Sollten Dozierende Anwesenheitspflichten geltend machen, die eurer Meinung nach nicht zulässig sind, oder Anwesenheitslisten verwenden, die gegen den Datenschutz verstoßen, wendet euch an uns im AStA. Wir beraten euch gerne und helfen euch, eure Rechte gegenüber den Lehrenden durchzusetzen.

Wichtige Dokumente:

  • Die rechtlichen Grundlagen für die Anwesenheitspflicht an der Uni Bielefeld findet ihr in den prüfungsrechtlichen Rahmenregelungen (PR) und den Modulbeschreibungen.
  • Informiert euch vor Beginn eurer Lehrveranstaltungen genau über die in der Modulbeschreibung festgelegten Studienleistungen und deren Anforderungen. So könnt ihr Missverständnisse und Konflikte von vornherein vermeiden.
  • Das Living Document der Uni Bielefeld beschreibt zwar wechselseitige Erwartungen zwischen Studierenden und Lehrenden, hat aber keine rechtliche Verbindlichkeit.

Wir hoffen, diese Handreichung hilft euch weiter!

Euer AStA

Namensänderung auf der UniCard – Wichtige Infos für TIN* Studierende!

Es gibt Neuigkeiten! Die Uni hat es endlich ermöglicht, dass auf UniCards Namen geändert werden können. Im Folgenden haben wir euch einmal die wichtigsten Infos zu Rufnamenänderung bei Prisma, Namensänderung auf der UniCard und Beantragung einer neuen E-Mail-Adresse zusammengestellt.

In Prisma besteht die Möglichkeit, einen Rufnamen anzugeben. Durch diese Änderung wird der Rufname automatisch in den folgenden angeschlossenen Systemen angezeigt:
– BIS/eKVV (Ausnahme: Prüfungsverwaltung)
– Lernraum & Moodle
– E-Prüfungen
– Web-Authentifizierung/Shibboleth (Zoom, Panopto, sciebo, …)
– Ausleihkonto Bibliothek

Obwohl die Kategorie „Vorname“ im Prisma-Portal nicht eigenständig geändert werden kann, wird dieser Dozierenden nicht mehr angezeigt. Diese sehen dann ausschließlich den gewählten Namen, der unter „Rufname“ eingetragen ist.

Eine ausführliche Anleitung findest du hier_ https://www.uni-bielefeld.de/einrichtungen/bits/services/aus/account/anleitung/rufname/

Es freut uns, dass es nun endlich möglich ist den Namen auch auf der UniCard zu ändern. Für diese Änderung sind keine zusätzlichen Nachweise wie ein DGTI-Ausweis oder persönliche Erklärungen erforderlich. Die erstmalige Ausstellung sowie eine einmalige Änderung sind kostenfrei, jede weitere Änderung ist jedoch kostenpflichtig.

Die Durchführung der Namensänderung ist denkbar unkompliziert. Nachdem im Prisma-Portal ein Rufname festgelegt wurde, kann ganz einfach eine neue UniCard beantragt werden. Dies erfolgt über den Reiter „UniCard“ in Prisma, wobei lediglich ein Haken bei der Option „Rufnamen verwenden“ gesetzt werden muss. Durch das Setzen des Hakens werden die Risikohinweise zur Kenntnis genommen und die Universität wird von jeglicher Haftung befreit.

Eine Ausführliche Anleitung findest du hier: https://www.uni-bielefeld.de/themen/unicard/beantragung/

Im Prisma-Portal besteht auch die Möglichkeit, eine neue E-Mail-Adresse zu beantragen. Zunächst muss man den Anzeigenamen im Prisma-Portal ändern. Dieser Schritt erfolgt im Reiter „Kontenübersicht“. Nach erfolgreicher Änderung des Anzeigenamen kann im nächsten Schritt die Beantragung einer neuen E-Mail-Adresse ebenfalls im Reiter „Kontenübersicht“ durchgeführt werden.

Es ist zu beachten, dass nach der Durchführung dieser Änderungen eine Genehmigung beim Bits erforderlich ist.

Eine Auführliche Anleitung findet ihr hier: https://www.uni-bielefeld.de/einrichtungen/bits/services/kuz/e-mail-und-kalender/anleitung/aenderung-anzeigename-und-adresse/
Bei Fragen oder Problemen meldet euch gern per Email bei uns (wir sind ziemlich freundlich): gleichstellung@asta-bielefeld.de


Referat für Gleichstellung | AStA Uni Bielefeld

LESUNG VERSCHOBEN! NEUER TERMIN 20.12.: „Kirmes im Kopf“: Lesung mit Angelina Boerger

Lange Zeit fragt sich Angelina Boerger: Bin ich einfach chaotisch und kann nicht gut mit Stress umgehen, oder steckt vielleicht mehr dahinter? Mit Ende zwanzig erhält sie endlich die Diagnose »AD(H)S im Erwachsenenalter« und ist erleichtert: Endlich hat die Kirmes in ihrem Kopf einen richtigen Namen. Etwa 2,5 Millionen Erwachsene haben in Deutschland eine Aufmerksamkeitsdefizit-/Hyperaktivitätsstörung, kurz ADHS. Die Symptome bei Erwachsenen sehen anders aus als bei Kindern und auch das Bild des klassischen »Zappelphilipps« ist überholt. Aber warum wissen wir so wenig über AD(H)S im Erwachsenenalter? Warum ist der Weg zur Diagnose so lang? Und wieso erhalten gerade Mädchen und Frauen oft sehr späte oder falsche Diagnosen?

Diese und mehr Fragen beantwortet Angelina Boerger in ihrem Buch »Kirmes im Kopf«.
Wir freuen uns riesig, dass sie am 7.12. zu einer Lesung nach Bielefeld kommen wird! Die Lesung findet um 19 Uhr in Hörsaal 7 statt. Im Anschluss an die Lesung wird es einen Büchertisch geben.

Ein barrierefreier Zugang zum Hörsaal ist möglich. Eine induktive Höranlaage ist vorhanden.

Foto: © Annika Fußwinkel